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Wohnsitz aufgeben vor dem Umzug nach Dubai: Wohnung behalten, vermieten oder kündigen?

Setup Dubai Ratgeber
Deine Wohnung in Deutschland entscheidet mit, ob du nach dem Umzug nach Dubai in Deutschland steuerpflichtig bleibst. Hier siehst du, welche Variante den Wohnsitz beendet und welche nicht.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026

Aktualisiert am: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Du gibst deinen deutschen Wohnsitz nur auf, wenn dir in Deutschland keine Wohnung mehr zur Verfügung steht, die du jederzeit nutzen kannst (§ 8 AO). Die Abmeldung beim Bürgeramt reicht dafür nicht. Kündigst du die Mietwohnung oder vermietest du deine Eigentumswohnung dauerhaft an Fremde, endet der Wohnsitz in der Regel. Steht die Wohnung leer oder vermietest du nur kurz, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig.

Ob deine Wohnsituation zum Plan passt, klärst du am besten vor dem Umzugstermin. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Wohnung, Firma und Zeitplan.

Dubai Marina: Wohnsitz in Deutschland aufgeben vor dem Umzug nach Dubai

Warum die Wohnung über deine Steuerpflicht entscheidet

Deutschland besteuert dich mit deinem gesamten Welteinkommen, solange du hier einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast (§ 1 Abs. 1 EStG). Für den Wohnsitz zählt allein, ob du eine Wohnung hast, die du beibehalten und nutzen wirst. Wie viele Tage du in Deutschland verbringst, spielt dafür keine Rolle. Die 183-Tage-Regel betrifft nur den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO, und dort nennt das Gesetz eine Frist von sechs Monaten. Mehr zum 183-Tage-Mythos findest du im Überblick Auswandern nach Dubai: Steuern.

Mit den VAE gibt es seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Behältst du einen deutschen Wohnsitz, kann dich deshalb keine Abkommensregel als „in Dubai ansässig“ einstufen. Deutschland besteuert dann weiter alles, auch Gehalt und Gewinnausschüttungen aus deiner Dubai-Firma.

Was als Wohnsitz zählt

Nach § 8 AO hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Das BMF erläutert die Regel im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO zu § 8). Daraus ergeben sich für die Praxis vier Punkte:

  • Verfügen können reicht: Du musst die Wohnung nicht ständig nutzen. Es genügt, wenn du über sie verfügen kannst und sie für dich eingerichtet ist.
  • Seltene Nutzung reicht auch: Nach dem AEAO kann schon ein Wohnsitz bestehen, wenn du eine Wohnung über Jahre regelmäßig zweimal im Jahr für einige Wochen nutzt.
  • Ausland plus Inland: Begründest du in Dubai einen Wohnsitz und behältst die Wohnung in Deutschland, hast du zwei Wohnsitze. Der deutsche zählt voll.
  • Melderegister ist nur ein Indiz: Die Abmeldung beim Bürgeramt beendet keinen steuerlichen Wohnsitz. Das Finanzamt schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse.

Deine Optionen im Vergleich

VarianteWohnsitz in DeutschlandWorauf du achten musst
Mietwohnung kündigen und ausziehenendet in der RegelKündigungsfrist einplanen, Auszug und Übergabe dokumentieren
Eigentumswohnung dauerhaft an Fremde vermietenendet in der RegelUnbefristeter Mietvertrag, keine eigenen Möbel oder Schlüssel zur Eigennutzung
Wohnung kurz vermieten (bis sechs Monate)bleibt bestehenLaut AEAO schadet eine kurze Vermietung nicht, wenn du danach zurückkommen willst
Wohnung leer stehen lassen oder als Zweitwohnung haltenbleibt bestehenAuch seltene Besuche reichen für einen Wohnsitz
Zimmer bei Eltern oder Partnerkann bestehen bleibenEntscheidend ist, ob dir der Raum jederzeit zur Verfügung steht
Wohnung verkaufenendetSpekulationsfrist und Selbstnutzung prüfen, siehe unten

Lässt du eine Wohnung nur zur Vermögensverwaltung zurück, endet der Wohnsitz nach dem AEAO mit dem Wegzug. Kurze Besuche, um nach der vermieteten Wohnung zu sehen, ändern daran nichts. Übernachtest du dabei aber regelmäßig in einer Wohnung, die dir weiter offensteht, sieht das Finanzamt das anders.

Vor dem Umzug klären: Wohnung, Firma und Zeitplan hängen zusammen. Buch dir ein kostenloses Erstgespräch, bevor du kündigst oder einen Mietvertrag unterschreibst.

Vermieten nach dem Wegzug: was steuerlich bleibt

Vermietest du deine Wohnung nach dem Umzug, bleiben die Mieteinnahmen in Deutschland steuerpflichtig. Sie gehören zu den inländischen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Du gibst also weiter eine Steuererklärung in Deutschland ab, jetzt als beschränkt Steuerpflichtiger.

Zwei Unterschiede zur bisherigen Lage solltest du kennen:

  • Kein Grundfreibetrag: Bei beschränkter Steuerpflicht erhöht das Finanzamt dein zu versteuerndes Einkommen um den Grundfreibetrag (§ 50 Abs. 1 EStG). Schon kleine Mieteinnahmen lösen so Steuer aus.
  • Nur passende Kosten: Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibung oder Hausverwaltung ziehst du weiter ab, soweit sie mit der Vermietung zusammenhängen.

Behältst du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann für zehn Jahre zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen, weil die VAE als Niedrigsteuerland gelten. Sie erfasst mehr deutsche Einkünfte als die normale beschränkte Steuerpflicht.

Verkaufen vor oder nach dem Umzug?

Verkaufst du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist eine Wohnung, die du im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast.

Für deinen Wegzug heißt das: Vermietest du die selbst genutzte Wohnung nach dem Umzug und verkaufst sie später, kann die Ausnahme wegfallen. Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, rechne beide Wege durch: Verkauf vor dem Umzug oder Vermietung bis zum Ende der Frist. Auch nach dem Wegzug besteuert Deutschland einen solchen Gewinn innerhalb der Zehnjahresfrist (§ 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG).

Familie und Partner in Deutschland

Bleibt dein Ehepartner mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung, hast du dort nach dem AEAO in der Regel weiter einen Wohnsitz, solange ihr nicht dauernd getrennt lebt. Ein Umzug nach Dubai allein mit Firma und Visum ändert daran nichts. Plant ihr gemeinsam zu gehen, aber zeitversetzt, sollte der Zeitplan mit dem Steuerberater abgestimmt sein.

Was du in Dubai brauchst

Für die VAE-Seite zählt eine eigene Wohnung mit registriertem Mietvertrag (Ejari) oder Eigentum. Du brauchst sie für das Residence Visa und für das Tax Residency Certificate der VAE. Wie du Visum, Emirates ID und Wohnung der Reihe nach erledigst, beschreibt der Leitfaden Auswandern nach Dubai.

Ein Hotel oder ein Untermietzimmer ohne Vertrag macht es dir schwer, einen echten Lebensmittelpunkt in Dubai zu belegen. Führst du eine Dubai-Firma, hängt an deinem Wohnort auch der Ort der Geschäftsleitung deiner Firma.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Mietwohnung fristgerecht kündigen, Übergabeprotokoll aufbewahren
  • Eigentum: unbefristeten Mietvertrag mit Fremden schließen oder Verkauf prüfen
  • Keine Wohnung, kein Zimmer und keine Schlüssel zur eigenen Nutzung behalten
  • Abmeldung beim Bürgeramt zum Auszugstag
  • Wohnung in Dubai mit Ejari-Vertrag sichern
  • Bei GmbH-Anteilen oder großen Fondspositionen die Wegzugsteuer auf ETFs und auf GmbH-Anteile vorher berechnen lassen

Österreich und Schweiz

Österreich knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht ebenfalls an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26 BAO). Eine behaltene Wohnung führt auch dort in der Regel zu einem fortbestehenden Wohnsitz. In der Schweiz zählt der steuerrechtliche Wohnsitz am Lebensmittelpunkt. Die Abmeldung bei der Gemeinde ist dort ein wichtiger Schritt, ersetzt aber nicht den tatsächlichen Wegzug. Mehr dazu in den Länderartikeln zu Österreich und zur Schweiz.

Häufige Fragen

Reicht die Abmeldung, um den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?

Nein. Die Abmeldung ist nur ein Indiz. Steuerlich zählt, ob dir weiter eine Wohnung in Deutschland zur Verfügung steht.

Darf ich meine Wohnung untervermieten und später zurückkommen?

Eine kurze Vermietung bis etwa sechs Monate beendet den Wohnsitz laut AEAO nicht. Willst du den Wohnsitz aufgeben, brauchst du eine dauerhafte Vermietung oder eine Kündigung.

Kann ich bei meinen Eltern gemeldet bleiben?

Gemeldet bleiben kannst du, steuerlich ist das aber riskant. Steht dir dort ein eigenes Zimmer jederzeit offen, kann das Finanzamt einen Wohnsitz annehmen.

Wie oft darf ich nach dem Umzug in Deutschland übernachten?

Ohne eigene Wohnung zählt vor allem der gewöhnliche Aufenthalt. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet ihn immer (§ 9 AO). Kürzere Besuche im Hotel oder bei Freunden sind für den gewöhnlichen Aufenthalt in der Regel unkritisch, solange dein Lebensmittelpunkt in Dubai liegt.

Muss ich Mieteinnahmen aus Deutschland in Dubai versteuern?

Die VAE erheben keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Deutschland besteuert die Miete aber weiter als inländische Einkünfte.

Fazit

Den Wohnsitz in Deutschland gibst du mit der Wohnung auf, nicht mit der Abmeldung. Kündigen, dauerhaft vermieten oder verkaufen beendet ihn in der Regel. Leerstand, Zweitwohnung oder ein Zimmer zur freien Nutzung halten ihn am Leben, und mit ihm die volle Steuerpflicht. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, bevor du die Wohnung kündigst oder einen Mietvertrag unterschreibst.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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