Wegzugsteuer auf ETFs: Was beim Umzug nach Dubai mit deinem Depot passiert
Setup Dubai Ratgeber
Autor: Tino Ludwig
Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026
Aktualisiert am: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 gilt dein Wegzug aus Deutschland als Verkauf deiner ETF- und Fondsanteile, wenn du an einem einzelnen Fonds Anteile mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro hältst oder mindestens 1 % der Fondsanteile besitzt (§ 19 Abs. 3 InvStG). Du versteuerst dann den Wertzuwachs mit Abgeltungsteuer, obwohl du nichts verkauft hast. Die Grenze gilt je Fonds, nicht für das ganze Depot.
Ob dein Depot betroffen ist, lässt sich vor dem Umzug klären. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Ausgangslage durch und sagen dir, welche Fragen dein Steuerberater rechnen sollte.

Was hat sich 2025 geändert?
Bis Ende 2024 betraf die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nur Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 %, also vor allem GmbH-Gesellschafter. ETFs und andere Investmentfonds blieben außen vor. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber § 19 Abs. 3 in das Investmentsteuergesetz eingefügt. Die Regel gilt für alle Fälle, in denen deine unbeschränkte Steuerpflicht nach dem 31. Dezember 2024 endet (§ 57 Abs. 10 Nr. 7 InvStG).
Gibst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, behandelt das Finanzamt das wie einen Verkauf deiner Fondsanteile zum gemeinen Wert, also zum Kurswert am Stichtag. Gleiches gilt, wenn du Fondsanteile an eine Person verschenkst, die nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Grundlagen zur Wegzugsteuer auf GmbH-Anteile findest du im Artikel Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Dubai. Hier geht es nur um dein Depot.
Wann greift die Wegzugsteuer auf ETFs?
Das Gesetz nennt drei Bedingungen. Die Anteile müssen im Privatvermögen liegen, die Summe der steuerpflichtigen Gewinne muss insgesamt positiv sein, und du musst eine der beiden Schwellen erreichen.
| Bedingung | Was das Gesetz verlangt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Auslöser | Ende der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, Schenkung an eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person oder Verlust des deutschen Besteuerungsrechts | § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG |
| Privatvermögen | Die Fondsanteile gehören nicht zu einem Betriebsvermögen | § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG |
| Schwelle A | Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro an einem einzelnen Fonds im Zeitpunkt des Wegzugs | § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b InvStG |
| Schwelle B | Mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile eines Fonds, irgendwann in den letzten fünf Jahren | § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 a InvStG |
| Gewinn | Die Summe der steuerpflichtigen Gewinne ist insgesamt positiv | § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 InvStG |
| Vorlaufzeit | Mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren (über den Verweis auf § 6 Abs. 2 AStG) | § 19 Abs. 3 Satz 3 InvStG |
Für die meisten Privatanleger zählt nur Schwelle A. Schwelle B betrifft Anleger, die an kleinen Spezialfonds oder Familienfonds beteiligt sind. Bei einem großen MSCI-World-ETF erreichst du 1 % der Anteile praktisch nicht.
Anschaffungskosten, nicht Depotwert
Entscheidend sind deine Anschaffungskosten, also das Geld, das du in den Fonds eingezahlt hast. Der aktuelle Kurswert spielt für die Schwelle keine Rolle. Ein ETF, in den du 300.000 Euro investiert hast und der heute 700.000 Euro wert ist, liegt unter der Grenze. Ein ETF mit 520.000 Euro Einzahlungen liegt darüber, auch wenn er gerade im Minus steht. Mit einem Sparplan über viele Jahre und Einmalanlagen aus einem Firmenverkauf erreichst du die Grenze schneller, als du denkst.
Je Fonds, nicht je Depot
Das Gesetz stellt auf Anteile „an dem Investmentfonds“ ab. Ein Depot mit vier ETFs zu je 200.000 Euro Anschaffungskosten erreicht die Schwelle nach dem Wortlaut bei keinem Fonds. Hältst du denselben Fonds in mehreren Depots, zählen die Anteile zusammen, weil das Gesetz auch mittelbares Halten erfasst. Ob ein ETF auf denselben Index von einem anderen Anbieter als eigener Fonds zählt, hängt von der rechtlichen Struktur ab. Bei Grenzfällen solltest du deinen Steuerberater fragen.
Wie hoch ist die Steuer?
Der fiktive Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Kurswert am Wegzugstag und deinen Anschaffungskosten. Davon ziehst du die Vorabpauschalen ab, die du während der Haltedauer bereits versteuert hast (§ 19 Abs. 1 InvStG). Bei Aktienfonds sind 30 % des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung nach § 20 InvStG), bei Mischfonds 15 %. Den Rest besteuert das Finanzamt mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG), bei Kirchenmitgliedschaft kommt Kirchensteuer dazu.
Eine Besonderheit: Deine Bank behält beim Wegzug keine Kapitalertragsteuer ein (§ 19 Abs. 3 Satz 5 InvStG). Du musst den Gewinn selbst in der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr angeben.
Beispielrechnung
Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel: ein lediger Anleger, ein thesaurierender Aktien-ETF, keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag noch nicht genutzt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten ETF (Annahme) | 600.000 Euro |
| Kurswert am Wegzugstag (Annahme) | 900.000 Euro |
| Wertzuwachs | 300.000 Euro |
| Abzüglich bereits versteuerte Vorabpauschalen (Annahme) | 20.000 Euro |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 280.000 Euro |
| Abzüglich Teilfreistellung 30 % | 84.000 Euro |
| Abzüglich Sparer-Pauschbetrag | 1.000 Euro |
| Steuerpflichtig | 195.000 Euro |
| Abgeltungsteuer 25 % | 48.750 Euro |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | rund 2.680 Euro |
| Wegzugsteuer gesamt | rund 51.400 Euro |
Das Geld fließt dir dabei nicht zu. Du zahlst die Steuer aus anderen Mitteln oder verkaufst Anteile. Ein Verkauf hat aber Folgen für die Ratenzahlung, dazu gleich mehr.
Depot vor dem Umzug prüfen: Ob einzelne Positionen über 500.000 Euro Anschaffungskosten liegen, siehst du in deinen Kaufabrechnungen. Buch dir ein kostenloses Erstgespräch, bevor du dich in Deutschland abmeldest. Wir zeigen dir, welche Punkte dein Steuerberater vor dem Stichtag rechnen sollte.
Ratenzahlung, Verkauf und Rückkehr
§ 19 Abs. 3 InvStG verweist auf die Regeln der klassischen Wegzugsteuer (§ 6 Abs. 2 bis 5 AStG). Für dich heißt das:
- Sieben Jahresraten: Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben gleichen Jahresraten ohne Zinsen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheit, etwa eine Bankbürgschaft.
- Verkauf beendet die Raten: Verkaufst du die Fondsanteile, wird die restliche Steuer innerhalb eines Monats fällig (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Gleiches gilt, wenn du eine Rate versäumst oder Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des angesetzten Werts erhältst.
- Rückkehr innerhalb von sieben Jahren: Kommst du zurück und wirst wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch, sofern du die Anteile behalten hast (§ 6 Abs. 3 AStG). Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern.
- Mitteilungspflicht: Läuft eine Ratenzahlung, meldest du dem Finanzamt jedes Jahr bis zum 31. Juli deine Anschrift und dass dir die Anteile noch gehören (§ 6 Abs. 5 AStG). Das BMF hat dafür am 12. Dezember 2025 einen eigenen Vordruck veröffentlicht, der auch die Fondsfälle abdeckt.
Planst du von Anfang an eine befristete Zeit in Dubai, dokumentiere deine Rückkehrabsicht schon beim Wegzug.
ETFs, Einzelaktien und Fonds in der Firma
Die neue Regel betrifft nur Investmentfonds. Für Einzelaktien bleibt es bei § 6 AStG mit der 1-%-Schwelle an der Gesellschaft. Ein Depot aus Einzelaktien großer Konzerne fällt deshalb in der Regel nicht unter die Wegzugsteuer, egal wie hoch der Depotwert ist.
Liegen deine Fonds im Betriebsvermögen, etwa bei einem Einzelunternehmen, gilt § 19 Abs. 3 InvStG nicht. Dort greifen die betrieblichen Entstrickungsregeln. Was beim Wegzug mit Einzelunternehmen und GmbH passiert, erklärt der Artikel zur Wegzugsteuer bei Einzelunternehmen und GmbH. Hält deine GmbH die ETFs, löst der Wegzug bei der Gesellschaft nichts aus. Dafür erfasst § 6 AStG deine GmbH-Anteile, und deren Wert steigt mit dem Depot der Firma.
Was du vor dem Wegzug prüfen solltest
Gestaltungen gibt es, sie gehören aber in die Hand eines Steuerberaters. Typische Prüfpunkte:
- Anschaffungskosten je Fonds auflisten: Grundlage sind deine Kaufabrechnungen, nicht die Depotübersicht.
- Umschichtung vor dem Wegzug: Verkaufst du einen Fonds und kaufst andere, versteuerst du den Gewinn sofort in Deutschland. Eine Verteilung neuer Käufe auf mehrere Fonds kann helfen, die Schwelle künftig nicht zu erreichen. Das Finanzamt kann reine Umgehungsschritte kurz vor dem Wegzug nach § 42 AO prüfen.
- Wohnsitz wirklich aufgeben: Behältst du eine Wohnung in Deutschland, die dir jederzeit zur Verfügung steht, endet deine unbeschränkte Steuerpflicht oft nicht (§ 8 AO). Dann gibt es keinen Wegzug, aber du bleibst mit allen Erträgen in Deutschland steuerpflichtig. Mehr dazu im Artikel Wohnsitz aufgeben vor dem Umzug nach Dubai.
- Liquidität einplanen: Die erste Rate ist einen Monat nach dem Steuerbescheid fällig. Plane sie ein, ohne Fondsanteile verkaufen zu müssen.
Alle anderen Steuerthemen rund um den Umzug, von Abmeldung bis § 2 AStG, findest du im Überblick Auswandern nach Dubai: Steuern.
Österreich und Schweiz
Österreich besteuert beim Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR schon länger die stillen Reserven in Kapitalvermögen. Welche Fondsanteile dort erfasst sind, klärst du mit einem österreichischen Steuerberater. Die Schweiz kennt für Wertpapiere im Privatvermögen keine vergleichbare Wegzugsteuer. Details findest du in den Artikeln zur Dubai-Firma aus Österreich und zur Dubai-Firma aus der Schweiz.
Häufige Fragen
Betrifft mich die Wegzugsteuer bei einem normalen ETF-Sparplan?
Nur wenn die Anschaffungskosten in einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro erreichen. Bei 1.000 Euro im Monat dauert das gut 40 Jahre. Bei größeren Einmalanlagen kann es schneller gehen.
Zählen mehrere ETFs zusammen?
Nach dem Gesetzeswortlaut nein. Die Schwelle gilt je Fonds. Denselben Fonds in mehreren Depots rechnet das Finanzamt aber zusammen.
Muss ich meine ETFs vor dem Auswandern verkaufen?
Nein. Ein Verkauf vor dem Wegzug führt zur gleichen Abgeltungsteuer, nur sofort und ohne die Möglichkeit der Ratenzahlung. Ob sich ein Verkauf oder eine Umschichtung lohnt, hängt von deinem Fall ab.
Gilt die Regel auch für thesaurierende ETFs?
Ja. Die Regel gilt für thesaurierende und ausschüttende Fonds gleichermaßen. Bei thesaurierenden Fonds mindern die bereits versteuerten Vorabpauschalen den fiktiven Gewinn.
Was passiert, wenn ich im Wegzugsjahr Verluste habe?
Ein Fonds über der Schwelle, der im Minus steht, erzeugt keinen Gewinn und damit keine Wegzugsteuer. Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass die Summe der steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv ist.
Wann ist die Steuer fällig?
Die Steuer entsteht mit dem Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht. Das Finanzamt setzt sie mit dem Bescheid für das Wegzugsjahr fest. Ohne Ratenantrag zahlst du sie dann in voller Höhe.
Fazit
Die Wegzugsteuer auf ETFs trifft Anleger mit großen Einzelpositionen, nicht jeden Sparplan. Entscheidend sind die Anschaffungskosten je Fonds und der Stichtag deines Wegzugs. Liegt eine Position über 500.000 Euro, kannst du mit Ratenzahlung, Rückkehrregel und einer frühen Planung die Belastung steuern. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, bevor du einen Umzugstermin festlegst.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 InvStG: Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
- § 20 InvStG: Teilfreistellung
- § 57 InvStG: Anwendungsvorschriften
- § 6 AStG: Besteuerung des Vermögenszuwachses
- § 32d EStG: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 8 AO: Wohnsitz
- § 42 AO: Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- BMF-Schreiben vom 12.12.2025: Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung
Weiterlesen
Buchhaltung in Dubai: Pflichten, Audit, Steuererklärung und E-InvoicingArtikel lesen
Körperschaftsteuer Dubai 2026: 9 %, Free Zone und Small Business ReliefArtikel lesen
Verrechnungspreise Dubai: Fremdvergleich zwischen deiner GmbH und der VAE-FirmaArtikel lesenMehr in der Kategorie Steuern
Dein kostenloses Erstgespräch
30 Minuten per Zoom oder WhatsApp. Wir rechnen mit deinen Zahlen durch, was du sparen kannst und unter welchen Bedingungen.
Firmengründung in Dubai
Du musst nicht nach Dubai einreisen. Unser Team kümmert sich um deine Firmengründung in Dubai.
Visa, Emirates ID, Bankkonten
Sobald deine Firmenunterlagen ausgestellt wurden, starten wir den Visa-Prozess. Diesen Prozess schließen wir gemeinsam vor Ort ab und geben dir wertvolle Tipps für die nächsten Schritte.
Deine 3 Schritte zur Firma in Dubai
Über 5.000 Gründungen begleitet
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir mit deinen Zahlen durch, was du sparen kannst und unter welchen Bedingungen. Ob das auch ohne Auswanderung geht, prüfen wir dabei mit dir.
- Null-Risiko-Geld-zurück-Garantie