Buchhaltung in Dubai: Pflichten, Audit, Steuererklärung und E-Invoicing
Setup Dubai Ratgeber
Autor: Tino Ludwig
Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026
Aktualisiert am: 9. Oktober 2026
Kurz gesagt: Jede Firma in Dubai muss seit Einführung der Corporate Tax eine Buchhaltung führen, einen Jahresabschluss erstellen und ihre Unterlagen 7 Jahre aufbewahren. Bis 3 Mio. AED Umsatz reicht in der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Cash Basis), darüber gilt IFRS. Einen geprüften Abschluss (Audit) brauchen Qualifying Free Zone Persons und Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz. Viele Free Zones verlangen bei der Lizenzverlängerung zusätzlich einen Abschluss. Ab 2027 kommt die E-Invoicing-Pflicht.
Welche Pflichten für deine Firma gelten, hängt von Free Zone, Umsatz und Steuerstatus ab. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir es mit deinen Zahlen durch.

Viele Gründer haben noch das Bild von Dubai ohne Steuern und ohne Papierkram im Kopf. Seit 2023 stimmt das nicht mehr. Wer keine Belege sammelt, kann keine Corporate-Tax-Erklärung abgeben, verliert unter Umständen den Free-Zone-Status und bekommt Probleme bei der Lizenzverlängerung. Hier steht, was du konkret tun musst.
Buchhaltungspflicht in Dubai: die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Wer | Frist oder Rhythmus |
|---|---|---|
| Laufende Buchführung mit Belegen | jede Firma | laufend, Aufbewahrung 7 Jahre |
| Jahresabschluss | jede Firma | jährlich zum Ende des Geschäftsjahres |
| Corporate-Tax-Erklärung | jede Firma, auch mit 0 % Steuer | 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
| Geprüfter Jahresabschluss (Audit) | Qualifying Free Zone Persons und Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz | jährlich |
| Abschluss für die Lizenzverlängerung | je nach Free Zone, bei IFZA alle Firmen | bei jeder Verlängerung |
| VAT-Erklärung | registrierte Firmen, Pflicht ab 375.000 AED Umsatz | meist quartalsweise, 28 Tage nach Quartalsende |
| E-Invoicing | Firmen unter 50 Mio. AED Umsatz | Pflicht ab 01.07.2027 |
Welche Buchhaltung brauchst du? Cash Basis, IFRS for SMEs oder IFRS
Das Finanzministerium hat für die Corporate Tax festgelegt, nach welchem Standard Firmen ihre Abschlüsse erstellen. Die Grenzen hängen am Jahresumsatz:
| Jahresumsatz | Standard | Was das praktisch heißt |
|---|---|---|
| bis 3 Mio. AED | Cash Basis erlaubt | Einnahmen und Ausgaben zählen, wenn das Geld fließt, ähnlich der deutschen EÜR |
| über 3 Mio. bis 50 Mio. AED | IFRS for SMEs | Bilanzierung mit Forderungen, Verbindlichkeiten und Abschreibungen |
| über 50 Mio. AED | volles IFRS | Audit ist Pflicht |
Die Buchhaltung führst du in AED oder in der funktionalen Währung deiner Firma, für die Steuererklärung brauchst du AED-Beträge. Wenn du in Euro abrechnest, sollte deine Software Wechselkurse sauber dokumentieren.
Welche Unterlagen du sammeln musst
- Ausgangsrechnungen und Verträge mit Kunden
- Eingangsrechnungen, Quittungen und Belege für Firmenausgaben
- Kontoauszüge aller Firmenkonten, auch bei Zahlungsdienstleistern
- Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge, falls du Mitarbeiter hast
- Nachweise zu Geschäften mit nahestehenden Personen, etwa Gehalt an dich als Geschäftsführer oder Darlehen der Gesellschafter
Die Corporate-Tax-Regeln verlangen, dass du alle Unterlagen 7 Jahre nach Ende der jeweiligen Steuerperiode aufbewahrst. Für Geschäfte mit dir selbst oder anderen nahestehenden Personen gilt der Fremdvergleich. Die Konditionen müssen also so aussehen, als würdest du mit einem Fremden verhandeln.
Audit in der Free Zone: wann du einen geprüften Abschluss brauchst
Beim Audit prüft ein in den VAE registrierter Wirtschaftsprüfer deinen Jahresabschluss und bestätigt ihn mit einem Prüfbericht. Pflicht ist das aus zwei Richtungen:
1. Pflicht aus der Corporate Tax
Nach der Ministerial Decision No. 84 of 2025 brauchen zwei Gruppen einen geprüften Abschluss: Firmen mit mehr als 50 Mio. AED Umsatz und jede Qualifying Free Zone Person. Willst du für deine Free-Zone-Firma 0 % auf qualifizierende Einkünfte, kommst du um das Audit nicht herum. Fehlt es, entfällt der Status. Die Details zur QFZP-Regel stehen in unserem Leitfaden zur Körperschaftsteuer in Dubai.
2. Pflicht aus den Regeln der Free Zone
Free Zones dürfen eigene Anforderungen für die Lizenzverlängerung stellen. Ein Beispiel ist IFZA: Seit dem 30. September 2025 reicht jede IFZA-Firma bei der jährlichen Verlängerung einen Jahresabschluss ein. Firmen mit höchstens 3 Mio. AED Umsatz und maximal neun Mitarbeitern nutzen ein vereinfachtes Formular von IFZA. Alle anderen legen einen geprüften Abschluss vor. Andere Free Zones haben eigene Regeln. Welche Free Zone welche Pflichten hat, vergleichen wir im Artikel Free Zones in Dubai im Vergleich.
Ein Audit kostet zusätzlich Geld und Zeit, je nach Umfang der Buchhaltung und Prüfer. Plane es von Anfang an ein, wenn du den QFZP-Status anstrebst oder über die Grenzen deiner Free Zone kommst.
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Corporate Tax Return: die jährliche Steuererklärung
Jede Firma reicht einmal im Jahr über das Portal EmaraTax eine Corporate-Tax-Erklärung ein. Das gilt auch, wenn du unter 375.000 AED Gewinn bleibst oder den Small Business Relief wählst. Die Frist endet 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr 2026 also am 30. September 2027.
Für die Erklärung brauchst du den Jahresabschluss, eine Überleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Gewinn und Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen. Wer zu spät abgibt, zahlt eine monatliche Strafe. Ohne saubere Buchhaltung kannst du die Erklärung nicht korrekt ausfüllen, und die FTA kann bei Prüfungen Unterlagen für 7 Jahre anfordern.
E-Invoicing ab 2027
Die VAE führen ein landesweites System für elektronische Rechnungen ein. Rechnungen laufen dann in einem strukturierten Datenformat über einen zugelassenen Dienstleister (Accredited Service Provider, ASP) und werden an die FTA gemeldet. Der Zeitplan nach den Ministerial Decisions No. 243 und 244 of 2025:
| Gruppe | Pflicht ab |
|---|---|
| Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz | 01.01.2027 |
| Firmen unter 50 Mio. AED Umsatz | 01.07.2027, ASP muss bis 31.03.2027 beauftragt sein |
Für typische Gründerfirmen gilt also die zweite Stufe. Prüfe rechtzeitig, ob deine Buchhaltungssoftware E-Invoicing unterstützt und welcher Dienstleister die Rechnungen übermittelt. Ob und wie Rechnungen an Kunden im Ausland erfasst sind, regeln die Ausführungsbestimmungen. Lass das für dein Geschäftsmodell prüfen.
Selbst machen oder auslagern?
Bei einer kleinen Beratungsfirma mit wenigen Rechnungen im Monat kannst du die laufende Belegerfassung selbst übernehmen. Jahresabschluss, Steuererklärung und Fragen wie Fremdvergleich oder QFZP-Status gehören zu einem Buchhalter oder Steuerberater in den VAE. Achte bei der Auswahl auf drei Punkte:
- Erfahrung mit Corporate Tax, VAT und den Regeln deiner Free Zone
- Kommunikation in deiner Sprache, damit du verstehst, was du unterschreibst
- Blick auf die deutsche Seite: Die VAE-Buchhaltung ersetzt keine Prüfung durch einen deutschen Steuerberater
Der letzte Punkt wird oft übersehen. Wohnst du weiter in Deutschland oder führst die Firma von hier, kann Deutschland die Gewinne besteuern, etwa über die Hinzurechnungsbesteuerung. Dann brauchst du die Zahlen der Dubai-Firma zusätzlich für deine deutsche Steuererklärung. Mehr dazu im Artikel Steuerfreiheit ohne Auswandern.
Häufige Fragen
Muss ich in Dubai eine Buchhaltung führen?
Ja. Seit Einführung der Corporate Tax muss jede Firma in den VAE Bücher führen, einen Jahresabschluss erstellen und eine jährliche Steuererklärung abgeben. Die Unterlagen bewahrst du 7 Jahre auf.
Brauche ich als Free-Zone-Firma ein Audit?
Für die Corporate Tax nur als Qualifying Free Zone Person oder ab 50 Mio. AED Umsatz. Viele Free Zones verlangen aber bei der Lizenzverlängerung einen Abschluss, bei IFZA über 3 Mio. AED Umsatz oder mehr als neun Mitarbeitern einen geprüften.
Reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Bis 3 Mio. AED Jahresumsatz darfst du nach Cash Basis buchen. Darüber gilt IFRS for SMEs, ab 50 Mio. AED volles IFRS.
Was kostet die Buchhaltung in Dubai?
Das hängt von Belegmenge, VAT-Pflicht und Audit ab. Konkrete Preise für unseren Service bekommst du im Erstgespräch oder über die Seite zur Premium-Buchhaltung.
Ab wann gilt E-Invoicing in den VAE?
Für Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz ab 1. Januar 2027, für alle kleineren ab 1. Juli 2027. Einen zugelassenen Dienstleister musst du bis 31. März 2027 beauftragen.
Fazit
Buchhaltung in Dubai ist seit 2023 Pflicht für jede Firma: laufende Belege, Jahresabschluss, Corporate-Tax-Erklärung und je nach Free Zone und Status ein Audit. Ab Juli 2027 kommt für kleine Firmen das E-Invoicing dazu. Wenn du das sauber aufsetzt, sparst du dir Strafen und Ärger bei der Lizenzverlängerung. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, und wir zeigen dir, welche Pflichten deine Firma hat und wie unsere Premium-Buchhaltung sie übernimmt.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Federal Tax Authority der VAE: Corporate Tax
- Ministerial Decision No. 84 of 2025 zu geprüften Jahresabschlüssen
- Ministry of Finance der VAE: E-Invoicing
- IFZA: FAQ zur Lizenzverlängerung und zu Jahresabschlüssen
- Federal Tax Authority der VAE: Value Added Tax
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