Null-Risiko-Geld-zurück-Garantie
Die Zufriedenheit und rechtssichere Umsetzung unserer Leistungen haben für uns höchste Priorität. Im Rahmen unserer Null-Risiko-Geld-zurück-Garantie sichern wir Ihnen die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer steuerfreien Firmenstruktur zu.
1. Gegenstand der Garantie
Wir garantieren die fachgerechte, rechtssichere und vollständige Umsetzung der im jeweiligen Angebot oder Vertrag definierten Gründungsleistungen. Dies umfasst insbesondere die strukturierte Vorbereitung, Koordination und Durchführung der erforderlichen Schritte zur Unternehmensgründung gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
2. Voraussetzung für die Garantie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Null-Risiko-Garantie ist, dass Sie alle zur Umsetzung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllen, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Dokumente und Erklärungen sowie die Mitwirkung bei behördlichen Verfahren, soweit erforderlich.
3. Geld-zurück-Garantie
Sollten wir die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen und dies auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruhen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Vergütung für die betroffene Leistung.
Die Rückerstattung erfolgt nach schriftlicher Geltendmachung Ihres Anspruchs und entsprechender Prüfung des Sachverhalts unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des berechtigten Anspruchs.
4. Ausschluss der Garantie
Die Null-Risiko-Garantie gilt nicht für Verzögerungen, Ablehnungen oder Einschränkungen, die durch behördliche Entscheidungen, gesetzliche Änderungen, unvollständige oder fehlerhafte Angaben Ihrerseits oder andere Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, sowie behördliche Gebühren, Lizenzkosten oder sonstige externe Kosten, sofern diese ordnungsgemäß beantragt und weitergeleitet wurden.
5. Schlussbestimmungen
Diese Null-Risiko-Garantie ergänzt die vertraglich vereinbarten Leistungen und lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Maßgeblich sind die jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.