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Dubai-Firma mit Wohnsitz in Österreich: Steuern, DBA und Wegzug

Setup Dubai Ratgeber
Gründer aus Österreich haben ein DBA mit den VAE, aber auch strenge Wegzugsregeln. Was für Geschäftsleitung, § 10a KStG, Ausschüttungen und den Umzug nach Dubai gilt.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026

Aktualisiert am: 9. Oktober 2026

Kurz gesagt: Mit Wohnsitz in Österreich bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn deine Firma in Dubai sitzt. Führst du die Firma von Österreich aus, ist sie selbst in Österreich körperschaftsteuerpflichtig. Ausschüttungen an dich versteuerst du mit 27,5 %. Ziehst du nach Dubai, besteuert Österreich die stillen Reserven in deinem Kapitalvermögen sofort, eine Ratenzahlung gibt es bei Drittstaaten nicht. Anders als mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Für Gründer aus Österreich gelten eigene Regeln, die sich vom deutschen Recht deutlich unterscheiden. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was für deine Situation zählt.

Bürokomplex in Dubai Downtown: Dubai-Firma mit Wohnsitz in Österreich

Dubai-Firma mit Wohnsitz in Österreich: die Ausgangslage

Österreich besteuert natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland mit ihrem gesamten Welteinkommen (§ 1 Abs. 2 EStG 1988). Einen Wohnsitz hast du dort, wo du eine Wohnung innehast, die du erkennbar beibehalten und nutzen wirst (§ 26 Abs. 1 BAO). Der gewöhnliche Aufenthalt entsteht spätestens nach sechs Monaten im Inland (§ 26 Abs. 2 BAO).

Die Gründung einer Firma in Dubai ändert daran nichts. Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen, und die Firma zahlt 0 % oder 9 % Corporate Tax. Solange du in Österreich lebst, entscheidet aber das österreichische Steuerrecht, was bei dir ankommt. Den Überblick über die Steuern in den VAE gibt dir der Artikel Ist Dubai wirklich steuerfrei?.

Ort der Geschäftsleitung: der wichtigste Punkt

Eine Körperschaft ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie dort ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 Abs. 2 KStG 1988). Als Ort der Geschäftsleitung gilt der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 27 Abs. 2 BAO).

Für dich heißt das: Triffst du die wesentlichen Entscheidungen der Dubai-Firma an deinem Schreibtisch in Wien, Graz oder Innsbruck, liegt die Geschäftsleitung in Österreich. Die Firma zahlt dann österreichische Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Eine Lizenz in einer Free Zone und eine Adresse in Dubai reichen nicht, um das zu verhindern.

Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG

Österreich hat eine eigene Hinzurechnungsbesteuerung in § 10a KStG 1988. Sie unterscheidet sich vom deutschen Außensteuergesetz in mehreren Punkten:

MerkmalÖsterreich (§ 10a KStG)Deutschland (§§ 7 ff. AStG)
Wer ist betroffen?Beherrschende Körperschaft, also zum Beispiel eine österreichische GmbHUnbeschränkt steuerpflichtige Personen, auch Privatpersonen
BeherrschungMehr als 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder der Gewinne, mit verbundenen UnternehmenMehr als 50 %, mit nahestehenden Personen
NiedrigbesteuerungTatsächliche Steuerbelastung unter 15 % (Fassung seit 1. Januar 2026, davor bis 12,5 %)Ertragsteuerbelastung unter 15 %
Passive EinkünfteZinsen, Lizenzen, Dividenden, Finanzierungsleasing, Bank- und Versicherungstätigkeit, Abrechnungsunternehmen, mehr als ein Drittel der EinkünfteAlles außerhalb des Aktivkatalogs in § 8 Abs. 1 AStG

Hältst du die Dubai-Firma als Privatperson, richtet sich § 10a KStG nach seinem Wortlaut nicht an dich. Hältst du sie über eine österreichische GmbH, kann die Hinzurechnung greifen, sobald die Dubai-Firma überwiegend passive Einkünfte erzielt. Davon unabhängig gilt das allgemeine Missbrauchsverbot in § 22 BAO: Eine Gestaltung, deren wesentlicher Zweck ein Steuervorteil ist und die wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, erkennt das Finanzamt nicht an. Wie die deutsche Regel funktioniert, steht im Artikel zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Dubai-Firmen.

Ausschüttungen aus Dubai an dich

Schüttet deine Dubai-Firma Gewinne an dich aus, während du in Österreich ansässig bist, sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Weil die VAE keine Quellensteuer auf Dividenden erheben, gibt es in der Regel auch keine ausländische Steuer, die du anrechnen könntest.

Struktur vorher klären: Ob du die Firma privat oder über eine österreichische GmbH hältst und wo sie geführt wird, entscheidet über die Steuerlast. Buch dir ein kostenloses Erstgespräch, bevor du gründest.

Das DBA Österreich und VAE

Zwischen Österreich und den VAE besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 2003. Ein Änderungsprotokoll ist seit dem 1. März 2023 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2023. Deutschland hat dagegen seit 2022 kein Abkommen mit den VAE mehr.

Das DBA schützt dich nicht vor österreichischer Steuer, solange du in Österreich ansässig bist. Es regelt, welcher Staat bei Personen mit Wohnsitz in beiden Ländern als Ansässigkeitsstaat gilt, und verteilt die Besteuerungsrechte. Relevant wird es vor allem, wenn du nach Dubai ziehst und noch eine Wohnung in Österreich behältst. Ob du dann für Zwecke des Abkommens als in den VAE ansässig giltst, regelt Artikel 4. Lass diese Frage mit Blick auf Wohnung, Familie und wirtschaftliche Interessen prüfen. Für den Nachweis deiner Ansässigkeit in den VAE brauchst du in der Regel ein Tax Residency Certificate.

Wegzug aus Österreich nach Dubai

Österreich besteuert beim Wegzug stille Reserven, wenn dadurch das österreichische Besteuerungsrecht eingeschränkt wird (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988). Das Gesetz erfasst Wirtschaftsgüter des Kapitalvermögens, Derivate und Kryptowährungen. Eine Mindestbeteiligung wie die deutsche 1-%-Grenze gibt es dabei nicht. Für ältere Bestände gelten Übergangsregeln, die du prüfen lassen solltest.

Ziel des WegzugsFolge nach österreichischem Recht
EU- oder EWR-StaatAuf Antrag wird die Steuer nur festgestellt und erst bei tatsächlicher Veräußerung festgesetzt
Drittstaat wie die VAEDie Steuer wird sofort festgesetzt, eine Ratenzahlung ist im Gesetz nur für EU- und EWR-Fälle vorgesehen
Steuersatz27,5 % auf den Wertzuwachs (§ 27a EStG 1988)

Der Unterschied zu Deutschland ist erheblich. Deutschland erfasst nur Beteiligungen ab 1 % und, seit 2025, große Fondspositionen, erlaubt dafür aber sieben Jahresraten. Österreich erfasst grundsätzlich das gesamte Kapitalvermögen und verlangt beim Wegzug in die VAE die sofortige Zahlung. Details zur deutschen Regel findest du im Artikel zur Wegzugsbesteuerung.

Checkliste für Gründer aus Österreich

  • Klär, ob du deinen Wohnsitz in Österreich aufgibst oder behältst.
  • Leg fest, wer die Dubai-Firma führt und wo die Entscheidungen fallen.
  • Prüf, ob du die Firma privat oder über eine österreichische GmbH hältst.
  • Lass vor dem Wegzug den Wert deines Kapitalvermögens und deiner Kryptowährungen ermitteln.
  • Plane die Liquidität für die Wegzugsteuer ein, weil eine Ratenzahlung bei den VAE nicht vorgesehen ist.
  • Besorg dir nach dem Umzug ein Tax Residency Certificate der VAE.

Häufige Fragen

Kann ich mit Wohnsitz in Österreich eine Firma in Dubai gründen?

Ja. Die Gründung ist rechtlich möglich. Steuerlich entscheidet aber Österreich, solange du dort ansässig bist und die Firma von dort aus führst.

Gilt die österreichische Hinzurechnungsbesteuerung für Privatpersonen?

§ 10a KStG richtet sich an Körperschaften als beherrschende Gesellschafter. Für Privatpersonen bleiben der Ort der Geschäftsleitung und das Missbrauchsverbot nach § 22 BAO die zentralen Risiken.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den VAE?

Ja. Das Abkommen von 2003 gilt in geänderter Fassung seit 2023. Es verteilt Besteuerungsrechte, verhindert aber keine österreichische Steuer, solange du in Österreich ansässig bist.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer beim Umzug nach Dubai?

Auf den Wertzuwachs im Kapitalvermögen fallen 27,5 % an. Bei einem Wegzug in die VAE setzt das Finanzamt die Steuer sofort fest.

Betrifft die Wegzugsteuer auch Kryptowährungen?

Ja. § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 nennt Kryptowährungen ausdrücklich. Ob ältere Bestände nach den Übergangsregeln ausgenommen sind, solltest du prüfen lassen.

Fazit

Eine Dubai-Firma mit Wohnsitz in Österreich spart dir allein keine Steuern. Entscheidend sind der Ort der Geschäftsleitung, die Haltestruktur und bei einem Umzug die sofort fällige Wegzugsteuer. Das DBA hilft vor allem, wenn du tatsächlich nach Dubai ziehst und deine Ansässigkeit dort nachweisen kannst. Wie die Gründung abläuft, steht im Gründungs-Guide, die Regeln für die Schweiz im Artikel zur Dubai-Firma aus der Schweiz. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, wenn du deinen Fall durchgehen willst.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Für österreichische Fragen lass deine Struktur von einem in Österreich zugelassenen Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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