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Berater-Firma in Dubai: Lizenz, Steuern und Kunden in Deutschland

Setup Dubai Ratgeber
Welche Lizenz Berater und Coaches in Dubai brauchen, wie du deutsche Kunden richtig abrechnest und wann Deutschland trotz Dubai-Firma weiter besteuert.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026

Aktualisiert am: 9. Oktober 2026

Kurz gesagt: Für eine Berater- oder Coaching-Firma in Dubai brauchst du eine Professional License mit Beratungs- oder Coaching-Aktivität, meist in einer Free Zone. Die Firma zahlt 0 % Corporate Tax bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber. Deutschen Unternehmen stellst du Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer (Reverse Charge). Den Steuervorteil hast du nur, wenn du die Firma von Dubai aus führst und nicht in Deutschland wohnst.

Ob deine Beratung in eine Free Zone passt und wie du deutsche Kunden sauber abrechnest, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Beratungsgespräch im Büro mit Dokumenten und Laptops

Welche Lizenz brauchst du als Berater oder Coach?

Beratung ist in Dubai eine freiberufliche Tätigkeit. Du brauchst deshalb eine Professional License, keine Commercial License für Handel. Die meisten Free Zones bieten dafür eine breite Auswahl an Aktivitäten, etwa Management-, Unternehmens-, Marketing- oder IT-Beratung. In vielen Free Zones kannst du mehrere Aktivitäten auf einer Lizenz kombinieren, zum Beispiel Unternehmensberatung und Coaching. Die Unterschiede der Lizenztypen erklärt der Artikel zu den Lizenzarten in Dubai.

TätigkeitTypische LizenzWorauf du achten musst
Unternehmens- und ManagementberatungProfessional License, Free ZoneUnkompliziert, Aktivität passend zum Angebot wählen
Business- und Life-CoachingProfessional License mit Coaching- oder BeratungsaktivitätKeine therapeutischen oder medizinischen Versprechen
Marketing- und IT-BeratungProfessional License, oft mit weiteren Aktivitäten kombinierbarBei Softwareverkauf zusätzlich Handelsaktivität prüfen
Trainings und Kurse vor Ort in DubaiProfessional License, je nach Fall Genehmigung der Bildungsbehörde KHDAVor Gründung klären, ob die Free Zone die Aktivität ohne Zusatzgenehmigung erlaubt
Rechts-, Steuer-, Finanz- und GesundheitsberatungRegulierte TätigkeitenEigene Zulassungen der zuständigen Behörden nötig

Arbeitest du allein und mit nur einer Tätigkeit, kann ein Freelance Permit reichen. Wann sich das lohnt, beschreibt der Artikel zum Dubai Freelancer Visum. Für Coaches, die vor allem über Social Media verkaufen, gelten zusätzlich die Regeln aus dem Artikel Influencer und Steuern in Dubai.

Steuern in Dubai für Beratungsfirmen

Deine Firma zahlt Corporate Tax: 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Gewinn und 9 % auf den Teil darüber. Beratung gehört in der Regel nicht zu den qualifizierenden Tätigkeiten einer Qualifying Free Zone Person, deshalb solltest du mit diesen Sätzen planen und nicht mit 0 % auf den gesamten Gewinn. Liegt dein Umsatz bei höchstens 3 Mio. AED, kannst du den Small Business Relief wählen, der nach aktuellem Stand für Steuerperioden gilt, die bis zum 31.12.2029 enden.

Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %, die Registrierung ist ab 375.000 AED steuerpflichtigem Umsatz Pflicht. Beratungsleistungen an Kunden außerhalb der VAE können unter Bedingungen mit 0 % besteuert sein. Die laufende Buchhaltung samt Corporate-Tax-Erklärung übernimmt auf Wunsch unsere Premium-Buchhaltung.

Dienstleistung ins Ausland: Umsatzsteuer bei deutschen Kunden

Die meisten Berater mit Dubai-Firma arbeiten weiter für Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für die Rechnung zählt, wer dein Kunde ist und wie du die Leistung erbringst.

Kunde und LeistungUmsatzsteuerAuf der Rechnung
Unternehmen in Deutschland, Beratung oder CoachingDer Kunde schuldet die deutsche Umsatzsteuer (§ 13b UStG)Keine deutsche Umsatzsteuer, Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Privatkunde in der EU, Beratung oder Live-Coaching per Video aus DubaiLeistungsort ist dein Firmensitz (§ 3a Abs. 1 UStG), keine deutsche UmsatzsteuerRechnung ohne deutsche Umsatzsteuer
Privatkunde in der EU, aufgezeichneter Onlinekurs oder automatisierte digitale LeistungUmsatzsteuer des Kundenlands (§ 3a Abs. 5 UStG)Steuersatz des Kundenlands, Meldung über den OSS für Drittlandsunternehmen
Kunde in Österreich oder der SchweizEigene Regeln des jeweiligen LandesVorab prüfen lassen

Die Abgrenzung zwischen Live-Coaching und Onlinekurs ist der häufigste Fehler. Die EU-Durchführungsverordnung 282/2011 nennt Unterricht, den ein Lehrer über das Internet erteilt, ausdrücklich nicht als elektronische Dienstleistung. Verkaufst du dagegen einen Videokurs, den Kunden ohne dein Zutun abrufen, schuldest du die Umsatzsteuer im Land des Kunden ab dem ersten Euro. Für die Registrierung gibt es den OSS für Unternehmen ohne Sitz in der EU (§ 18i UStG). Hältst du Seminare für Privatkunden vor Ort in Deutschland, ist die Leistung dort steuerbar, wo du sie ausführst (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG).

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Steuern in Deutschland: Wo du arbeitest, zählt

Wohnst du weiter in Deutschland und berätst deine Kunden von hier, liegt der Ort der Geschäftsleitung deiner Firma in Deutschland (§ 10 AO). Die Firma ist dann in Deutschland körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Selbst wenn du sie formal aus Dubai führst, kann die Hinzurechnungsbesteuerung greifen: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG sind Dienstleistungen passiv, wenn die Firma sich dafür eines in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafters bedient. Bei einer Ein-Personen-Beratung bist das du. Mehr dazu in den Artikeln Steuerfreiheit ohne Auswandern und Hinzurechnungsbesteuerung.

Bist du nach Dubai umgezogen, achte auf deine Arbeitstage in Deutschland:

  • Projekte vor Ort: Arbeitest du über längere Zeit regelmäßig in Räumen deines Kunden oder eines Co-Workings in Deutschland, kann deine Firma dort eine Betriebsstätte (§ 12 AO) haben. Den Gewinn, der darauf entfällt, besteuert dann Deutschland.
  • Ständiger Vertreter: Schließt jemand in Deutschland regelmäßig Verträge für deine Firma ab, kann ein ständiger Vertreter nach § 13 AO vorliegen.
  • Kein Schutz durch ein DBA: Seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE. Es gelten allein die deutschen Regeln.
  • Zehn Jahre nach dem Wegzug: Mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen.

Dokumentiere deshalb, wo du arbeitest, wo du Verträge unterschreibst und wo du Entscheidungen für die Firma triffst. Für Berater aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln zu Ansässigkeit und Betriebsstätten. Beide Länder haben anders als Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Wie der Umzug selbst abläuft, steht im Ratgeber Auswandern nach Dubai.

Häufige Fragen

Welche Lizenz brauche ich als Unternehmensberater in Dubai?

Eine Professional License mit einer Beratungsaktivität, meist in einer Free Zone. Rechts-, Steuer- und Finanzberatung sind reguliert und brauchen eigene Zulassungen.

Muss ich deutschen Kunden Umsatzsteuer berechnen?

Bei Unternehmen nein, sie führen die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren ab. Bei Privatkunden fällt deutsche Umsatzsteuer nur für elektronische Leistungen wie aufgezeichnete Onlinekurse an.

Kann ich mit Dubai-Firma in Deutschland wohnen bleiben?

Ja, aber dann besteuert Deutschland die Firma, weil die Geschäftsleitung hier liegt, oder die Gewinne über die Hinzurechnung. Einen Steuervorteil bringt das in der Regel nicht.

Ist Online-Coaching per Zoom eine elektronische Dienstleistung?

Nein, wenn du live coachst. Die EU-Durchführungsverordnung 282/2011 nimmt Unterricht durch einen Lehrer über das Internet ausdrücklich aus.

Was kostet eine Beraterfirma in Dubai?

Unsere Pakete beginnen bei 1.499 Euro einmalig. Alle Preise und Leistungen findest du unter Pakete und Preise.

Fazit

Eine Berater- oder Coaching-Firma ist eine der einfachsten Strukturen in Dubai: Professional License, wenig Kapitalbedarf, Kunden weltweit. Die Firma zahlt höchstens 9 % Corporate Tax. Die Arbeit liegt bei der Abrechnung mit deutschen Kunden und bei deinem Wohnsitz. Wer von Dubai aus arbeitet und Deutschland-Tage im Blick behält, kann den Vorteil nutzen. Den Gesamtüberblick bekommst du im Ratgeber Firma in Dubai gründen. Buch dir eine kostenlose Erstberatung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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