Influencer in Dubai: Steuern, Lizenz und Agentur gründen
Setup Dubai Ratgeber
Autor: Tino Ludwig
Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026
Aktualisiert am: 9. Oktober 2026
Kurz gesagt: Influencer zahlen in Dubai keine Einkommensteuer. Deine Firma zahlt 0 % Corporate Tax bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber. Seit dem 1. Februar 2026 brauchst du für Werbung aus den VAE eine Gewerbelizenz für elektronische Medien und einen Advertiser Permit des UAE Media Council. Deutschland besteuert dich weiter, solange du hier wohnst oder deine Firma von hier führst.
Welche Struktur zu deinem Kanal oder deiner Agentur passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Welche Lizenzen brauchst du als Influencer in Dubai?
Die VAE haben das Mediengesetz (Federal Decree-Law No. 55 of 2023) für Creator deutlich verschärft. Wer aus den VAE heraus Werbung in sozialen Medien veröffentlicht, braucht seit dem 1. Februar 2026 zwei Dinge: eine Gewerbelizenz, die elektronische Medien abdeckt, und den Advertiser Permit des UAE Media Council. Die Pflicht gilt für bezahlte Kooperationen, für Werbung gegen Produkte und auch für unbezahlte Werbung für fremde Marken.
| Baustein | Was er abdeckt | Eckdaten (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
| Gewerbelizenz mit Medien- oder Content-Aktivität | Deine Firma oder Freelancer-Tätigkeit als Creator | Ausgestellt von einer Free Zone oder im Mainland, Voraussetzung für den Permit |
| Advertiser Permit (UAE Media Council) | Werbung für Marken, Produkte und Events auf Social Media, Websites und Blogs | Für Einwohner 1 Jahr gültig und verlängerbar, Gebühr in den ersten drei Jahren erlassen, Antrag über das E-Service-Portal mit UAE PASS |
| Visitor Permit | Creator ohne Wohnsitz in den VAE, die vor Ort werben | 3 Monate gültig, nur über eine lizenzierte Agentur in den VAE |
Werbung für eigene Produkte über den eigenen Account ist von der Permit-Pflicht ausgenommen. Bei Verstößen drohen nach Medienberichten Bußgelder ab 10.000 AED für Tätigkeit ohne Lizenz. Die Einzelheiten zur Free Zone und zum Visum besprechen wir mit dir, bevor du die Aktivität festlegst, damit die Lizenz für den Permit anerkannt wird.
Creator, Agentur oder Coach: Welche Struktur passt?
| Modell | Typische Lizenz | Hinweis |
|---|---|---|
| Creator mit Brand-Deals | Free-Zone-Firma mit Medien- oder Content-Aktivität | Haftungsschutz, Firmenkonto, Advertiser Permit auf deine Person |
| Einzelner Creator mit kleinem Umsatz | Freelance Permit mit Medienaktivität | Arbeit unter eigenem Namen, persönliche Haftung |
| Influencer- oder Marketingagentur | Lizenz mit Werbe-, Marketing- oder Talentmanagement-Aktivität | Visa für Mitarbeiter, Agenturen können Visitor Permits für Creator beantragen |
| Coach mit Onlinekursen | Lizenz mit Beratungs- oder Bildungsaktivität | Onlinekurse an Privatkunden in der EU lösen EU-Umsatzsteuer aus |
Mehr zum Permit-Modell steht im Artikel zum Dubai Freelancer Visum, die Struktur für Berater und Coaches im Artikel Beraterfirma in Dubai.
Steuern in Dubai für Influencer
In den VAE zahlst du als Privatperson keine Einkommensteuer auf Gehalt oder Ausschüttungen aus deiner Firma. Die Firma selbst zahlt Corporate Tax: 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Gewinn, 9 % auf den Teil darüber. Mit einem Umsatz bis 3 Mio. AED kannst du den Small Business Relief wählen, der nach aktuellem Stand für Steuerperioden gilt, die bis zum 31.12.2029 enden. Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %, registrieren musst du dich ab 375.000 AED steuerpflichtigem Umsatz.
Rechne bei einer Free-Zone-Firma nicht pauschal mit 0 %. Werbe- und Mediendienstleistungen zählen in der Regel nicht zu den qualifizierenden Tätigkeiten. Wie Small Business Relief und Qualifying Free Zone Person zusammenhängen, erklären wir im Artikel zur Körperschaftsteuer in Dubai.
Kooperationen mit deutschen Marken? Wir prüfen mit dir, wie Verträge, Rechnungen und Lizenz zusammenpassen, damit weder in Dubai noch in Deutschland Lücken entstehen. Kostenloses Erstgespräch buchen
Influencer und deutsche Steuern: die vier Knackpunkte
1. Wohnsitz und Ort der Geschäftsleitung
Behältst du eine Wohnung in Deutschland, bleibst du hier unbeschränkt steuerpflichtig, auch mit Visum und Firma in Dubai. Planst du Kooperationen, Drehs und Verhandlungen von Deutschland aus, liegt dort auch der Ort der Geschäftsleitung deiner Firma (§ 10 AO). Dann besteuert Deutschland den Gewinn der Firma mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Mehr dazu im Artikel Steuerfreiheit ohne Auswandern.
2. Hinzurechnungsbesteuerung
Content-Produktion und Werbung sind Dienstleistungen. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG gelten Dienstleistungen als passiv, wenn die Firma sich dafür eines in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafters bedient. Bei einem Creator, dessen Firma von seiner eigenen Person lebt, trifft das oft zu, solange er in Deutschland wohnt. Dann rechnet das Finanzamt die Gewinne dir zu. Details im Artikel zur Hinzurechnungsbesteuerung.
3. Steuerabzug bei deutschen Auftraggebern
Räumst du einer deutschen Marke Nutzungsrechte an deinen Inhalten ein oder trittst du bei einem Event in Deutschland auf, kann der Auftraggeber nach § 50a EStG verpflichtet sein, 15 % Steuer plus Solidaritätszuschlag einzubehalten. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das den Abzug senkt, gibt es mit den VAE seit 2022 nicht. Trenn in deinen Verträgen deshalb klar zwischen Werbeleistung und Rechteeinräumung und lass die Einordnung prüfen.
4. Wegzug und die zehn Jahre danach
Ziehst du als deutscher Staatsangehöriger nach Dubai und behältst wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann § 2 AStG greifen: Zehn Jahre lang besteuert Deutschland dann deine deutschen Einkünfte erweitert. Bei Creatorn mit deutschem Publikum und deutschen Partnern ist das ein realistisches Szenario. Hältst du Anteile an einer GmbH, kommt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG hinzu. Den kompletten Ablauf beschreibt der Artikel Auswandern nach Dubai und Steuern.
Umsatzsteuer bei Kooperationen
Berechnest du einer deutschen Firma eine Werbeleistung, schreibst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer. Dein Kunde führt sie im Reverse-Charge-Verfahren ab (§ 13b UStG). Verkaufst du digitale Produkte wie Presets, E-Books oder Onlinekurse an Privatkunden in der EU, schuldest du die Umsatzsteuer des Kundenlands. Dafür gibt es den OSS für Unternehmen aus Drittländern. Verkaufst du über eine Plattform, die als Verkäufer auftritt, übernimmt sie das oft für dich.
Für Creator aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln zur Ansässigkeit und Hinzurechnung. Beide Länder haben anders als Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE, das aber nicht vor der Besteuerung im Wohnsitzland schützt, solange du dort ansässig bist.
Häufige Fragen
Zahlen Influencer in Dubai Steuern?
Einkommensteuer gibt es nicht. Deine Firma zahlt Corporate Tax ab 375.000 AED Gewinn, und ab 375.000 AED Umsatz fällt Mehrwertsteuer an. In Deutschland bleibst du steuerpflichtig, solange du hier wohnst.
Brauche ich als Influencer in Dubai eine Lizenz?
Ja. Für Werbung aus den VAE brauchst du seit Februar 2026 eine Gewerbelizenz für elektronische Medien und den Advertiser Permit des UAE Media Council.
Kann ich als deutscher Influencer eine Firma in Dubai gründen und in Deutschland wohnen bleiben?
Gründen kannst du sie. Steuerlich bringt das wenig, weil der Ort der Geschäftsleitung dann in Deutschland liegt oder die Hinzurechnungsbesteuerung greift.
Was kostet der Advertiser Permit?
In den ersten drei Jahren erhebt der UAE Media Council keine Gebühr. Die Kosten für deine Gewerbelizenz kommen hinzu.
Darf ich als Tourist in Dubai Werbung drehen?
Nur mit Visitor Permit. Den beantragt eine lizenzierte Agentur in den VAE für dich, er gilt drei Monate.
Fazit
Für Influencer und Agenturen bietet Dubai 0 % Einkommensteuer und eine Firmenbesteuerung von höchstens 9 %. Seit 2026 gehören Gewerbelizenz und Advertiser Permit zur Grundausstattung. Den Vorteil gegenüber Deutschland hast du nur mit echtem Umzug, Geschäftsleitung in Dubai und sauberen Verträgen mit deutschen Marken. Wie die Gründung abläuft, steht im Ratgeber Firma in Dubai gründen, die Kosten in unseren Paketen. Buch dir eine kostenlose Erstberatung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- UAE Media Council: E-Services (Advertiser Permit)
- Federal Tax Authority der VAE: Corporate Tax
- Federal Tax Authority der VAE: VAT
- § 10 AO: Geschäftsleitung
- § 8 AStG: Einkünfte von Zwischengesellschaften
- § 2 AStG: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- § 50a EStG: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- Europäische Kommission: VAT One Stop Shop
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