Über 5.000 Gründungen begleitet · Deutschsprachiges Team in Dubai · 250 Bewertungen auf ProvenExpert

E-Commerce-Firma in Dubai: Lizenz, Amazon, Shopify und EU-Umsatzsteuer

Setup Dubai Ratgeber
Welche Lizenz du für deinen Onlineshop in Dubai brauchst, warum B2C-Handel in der Free Zone selten 0 % bekommt und was für Amazon, Shopify und die EU-Umsatzsteuer gilt.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026

Aktualisiert am: 9. Oktober 2026

Kurz gesagt: Für eine E-Commerce-Firma in Dubai brauchst du eine Free-Zone- oder Mainland-Lizenz mit E-Commerce- oder Trading-Aktivität. In den VAE zahlt deine Firma 0 % Corporate Tax bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber. B2C-Onlinehandel gilt in der Free Zone nicht als qualifizierend. Verkaufst du an Kunden in der EU, fällt dort trotzdem Umsatzsteuer an, meist über OSS, IOSS oder Amazon als Steuerschuldner.

Welche Struktur zu deinem Shop passt, hängt von Lager, Absatzmärkten und deinem Wohnsitz ab. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir dein Modell mit dir durch.

Luftaufnahme einer Free Zone in Dubai mit Büro- und Logistikgebäuden

Welche Lizenz brauchst du für einen Onlineshop in Dubai?

Für Onlinehandel brauchst du eine Gewerbelizenz mit einer Aktivität, die den Verkauf über das Internet abdeckt. Free Zones wie IFZA vergeben dafür eine Commercial License mit E-Commerce-Aktivität. Laut IFZA darf eine solche Firma Waren und Dienstleistungen elektronisch kaufen und verkaufen, und du kannst die Aktivität mit weiteren Tätigkeiten kombinieren. Für ein wechselndes oder breites Sortiment eignet sich eher General Trading, weil du damit nicht für jede Produktgruppe eine eigene Aktivität brauchst.

Die Grundlagen zu Commercial, Professional und Trading License findest du im Überblick zu den Lizenzarten in Dubai.

OptionFür wen sie passtGrenzen
Free Zone mit E-Commerce-Aktivität (z. B. IFZA)Shops, die an Kunden außerhalb der VAE verkaufen, Amazon-Seller, DropshippingVerkauf an Endkunden im VAE-Festland laut IFZA nur über einen Distributor im Mainland
Free Zone mit General TradingHändler mit breitem oder wechselndem Sortiment, B2B-HandelHöhere Lizenzkosten als eine einzelne Aktivität
Mainland-Lizenz (Department of Economy and Tourism)Shops mit Schwerpunkt auf Kunden in den VAE, eigenes Lager oder Ladengeschäft in DubaiMehr Behördenaufwand, in der Regel ein Büro mit Mietvertrag (Ejari) im Mainland
eTrader-Lizenz (Dubai)Einzelpersonen mit bestehendem VAE-Aufenthaltsvisum und Wohnsitz in DubaiKeine Firma, keine Visa für Mitarbeiter, nur kleiner Rahmen; für Gründer, die noch in Deutschland leben, nicht nutzbar

Für die meisten Gründer aus dem DACH-Raum, die nach Europa verkaufen, reicht eine Free-Zone-Firma mit E-Commerce- oder Trading-Aktivität. Mainland lohnt sich, wenn du den Markt in den VAE selbst beliefern willst.

Corporate Tax: Warum Onlinehandel selten 0 % bekommt

Die VAE besteuern Unternehmensgewinne mit 0 % bis 375.000 AED und mit 9 % auf den Teil darüber. Free-Zone-Firmen können als Qualifying Free Zone Person (QFZP) auf qualifizierende Einkünfte 0 % zahlen. Genau hier hakt es im E-Commerce: Geschäfte mit natürlichen Personen zählen nach der Ministerial Decision No. 229 of 2025 zu den ausgeschlossenen Tätigkeiten. Wer an Endkunden verkauft, erzielt also in der Regel keine qualifizierenden Einkünfte.

Übersteigen die nicht qualifizierenden Umsätze 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Mio. AED (der niedrigere Wert gilt), verliert die Firma den QFZP-Status. Dann gelten 0 % bis 375.000 AED und 9 % darüber auf den gesamten Gewinn. Für kleinere Shops gibt es eine Alternative: den Small Business Relief für Firmen mit bis zu 3 Mio. AED Umsatz, der nach aktuellem Stand für Steuerperioden gilt, die bis zum 31.12.2029 enden. Du musst ihn in der Steuererklärung aktiv wählen.

Die Details zu Sätzen, Fristen und Registrierung stehen im Artikel zur Körperschaftsteuer in Dubai.

Mehrwertsteuer in den VAE

In den VAE beträgt die Mehrwertsteuer 5 %. Die Registrierung ist ab 375.000 AED steuerpflichtigem Umsatz Pflicht. Exportierst du Waren an Kunden außerhalb der VAE, kann die Lieferung mit 0 % besteuert sein, wenn du den Export nachweist. Auch solche Umsätze können bei der Registrierungsgrenze mitzählen. Verkaufst du an Kunden in den VAE, berechnest du 5 %.

Shop in Planung? Wir prüfen mit dir, welche Aktivität dein Sortiment abdeckt und welche Steuerpflichten in der EU auf dich zukommen. Kostenloses Erstgespräch buchen

EU-Umsatzsteuer: Was für deinen Shop mit Dubai-Firma gilt

Eine Firma in Dubai ändert nichts daran, dass beim Verkauf an Verbraucher in der EU Umsatzsteuer im Land des Kunden anfällt. Seit dem 1. Juli 2021 gelten dafür die EU-Regeln für den Onlinehandel mit den Verfahren OSS und IOSS. Die Lieferschwelle von 10.000 Euro gilt nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Als Drittlandsunternehmen schuldest du die Steuer des Bestimmungslands ab dem ersten Euro. Welche Pflicht dich trifft, hängt davon ab, wo deine Ware liegt.

ModellUmsatzsteuer in der EUWas du brauchst
Amazon FBA mit Lager in Deutschland, Verkauf an VerbraucherAmazon gilt als fiktiver Lieferer (§ 3 Abs. 3a UStG) und führt die Umsatzsteuer auf den Verkauf an den Kunden abDeutsche Umsatzsteuer-Registrierung für Einfuhr und Lieferung an Amazon, Einfuhrumsatzsteuer, Nachweis gegenüber Amazon
Eigener Shop (z. B. Shopify) mit Lager in der EUDu schuldest die Umsatzsteuer des KundenlandsRegistrierung im Lagerland, Meldung der Verkäufe in andere EU-Länder über den OSS (EU-Regelung)
Versand aus den VAE oder Asien bis 150 Euro SachwertEinfuhrumsatzsteuer wird über den IOSS beim Verkauf erhobenIOSS-Registrierung über einen Vertreter mit Sitz in der EU
Versand aus den VAE oder Asien über 150 EuroEinfuhrumsatzsteuer und Zoll bei der EinfuhrKlären, ob du verzollt lieferst oder der Kunde zahlt

Zwei Neuerungen betreffen Händler, die direkt aus einem Drittland versenden. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es keine Zollfreiheit mehr für Sendungen bis 150 Euro. Stattdessen erhebt die EU einen pauschalen Zoll von 3 Euro je Warenkategorie in der Sendung. Ab dem 1. Juli 2028 sollen die regulären Zollsätze gelten. Kalkuliere das in deine Preise ein, besonders bei günstigen Produkten.

Für die deutsche Umsatzsteuer von Unternehmen aus den VAE ist zentral das Finanzamt Berlin International zuständig. Marktplätze wie Amazon verlangen deine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil sie nach § 22f und § 25e UStG Aufzeichnungspflichten haben und sonst selbst haften.

Pflichten neben der Umsatzsteuer

Wer verpackte Ware an Endkunden in Deutschland verkauft, muss sich vor dem ersten Verkauf im Verpackungsregister LUCID registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Das gilt auch für Händler mit Sitz im Ausland. Seit Dezember 2024 verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für viele Produkte einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU. Für Elektrogeräte, Batterien und Textilien kommen eigene Register hinzu.

Steuern in Deutschland: Wohnsitz entscheidet

Die Dubai-Firma bringt dir nur dann einen Steuervorteil, wenn du sie auch aus Dubai führst. Lebst du weiter in Deutschland und triffst die Entscheidungen für deinen Shop von hier, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland (§ 10 AO). Dann ist die Firma in Deutschland körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig, als wäre sie eine GmbH. Mehr dazu im Artikel Steuerfreiheit ohne Auswandern.

Auch nach einem echten Umzug gibt es zwei Punkte, die Händler kennen sollten:

  • Hinzurechnungsbesteuerung: Handel gilt nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG grundsätzlich als aktive Tätigkeit. Das kippt, wenn du oder eine nahestehende Person in Deutschland der Firma die Ware liefert oder von ihr kauft. Dann musst du nachweisen, dass die Firma einen eigenen kaufmännischen Geschäftsbetrieb ohne deine Mitwirkung aus Deutschland unterhält. Bleiben Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland beteiligt, prüfe das vorab.
  • Lager in Deutschland: § 12 AO nennt Warenlager als Beispiel für eine Betriebsstätte. Entscheidend ist, ob du über die Räume verfügen kannst. Ein eigenes oder fest angemietetes Lager in Deutschland kann eine Betriebsstätte begründen, bei einem Fremdlager wie FBA fehlt dir diese Verfügungsmacht in der Regel. Lass das für dein konkretes Logistikmodell prüfen.

Wenn du Anteile an einer bestehenden GmbH hältst, kommt beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG hinzu. Die Hinzurechnung erklären wir ausführlich im Artikel zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Dubai-Firmen.

Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln zu Wohnsitz und Hinzurechnung. Österreich und die Schweiz haben, anders als Deutschland, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Bei der EU-Umsatzsteuer ändert das für Schweizer Händler nichts, weil die Schweiz ebenfalls Drittland ist.

Typischer Ablauf für deine E-Commerce-Firma

  • Geschäftsmodell klären: Sortiment, Absatzländer, Lagerort, Marktplatz oder eigener Shop
  • Free Zone und Aktivität wählen, Lizenz beantragen
  • Residence Visa und Emirates ID, wenn du nach Dubai ziehst
  • Firmenkonto und Zahlungsanbieter einrichten
  • Registrierungen in der EU: Umsatzsteuer, OSS oder IOSS, Verpackungsregister, verantwortliche Person nach GPSR
  • Corporate-Tax-Registrierung in den VAE, ab 375.000 AED Umsatz auch VAT

Was die Gründung kostet, findest du in unseren Paketen und Preisen ab 1.499 Euro einmalig. Die laufende Buchhaltung inklusive Corporate-Tax-Erklärung übernimmt auf Wunsch unsere Premium-Buchhaltung. Den Gesamtüberblick zur Gründung bekommst du im Ratgeber Firma in Dubai gründen.

Häufige Fragen

Kann ich mit einer Dubai-Firma bei Amazon in Deutschland verkaufen?

Ja. Du brauchst eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung, wenn deine Ware in einem deutschen Lager liegt. Amazon führt bei Verkäufen an Verbraucher als fiktiver Lieferer die Umsatzsteuer ab, für Einfuhr und Lieferung an Amazon bleibst du selbst verantwortlich.

Brauche ich für Shopify eine spezielle Lizenz in Dubai?

Du brauchst eine Lizenz mit E-Commerce- oder Trading-Aktivität, die zu deinen Produkten passt. Die Plattform selbst spielt für die Lizenz keine Rolle.

Ist meine E-Commerce-Firma in der Free Zone steuerfrei?

In der Regel nicht vollständig. Verkäufe an Privatkunden gelten nicht als qualifizierende Einkünfte. Es gilt 0 % bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber, bei kleinem Umsatz eventuell der Small Business Relief.

Muss ich mich für den OSS registrieren?

Wenn du aus einem Lager in der EU an Verbraucher in andere EU-Länder lieferst und kein Marktplatz die Steuer übernimmt, ist der OSS der einfachste Weg. Er ersetzt die Registrierung in jedem einzelnen Kundenland.

Darf ich mit einer Free-Zone-Firma an Kunden in Dubai verkaufen?

Laut IFZA brauchst du dafür einen Distributor im Mainland. Willst du den Markt in den VAE direkt beliefern, ist eine Mainland-Lizenz oft die bessere Wahl.

Fazit

Eine E-Commerce-Firma in Dubai ist für Onlinehändler aus dem DACH-Raum machbar, wenn du die drei Ebenen trennst: Lizenz in den VAE, Umsatzsteuer im Land deiner Kunden und Einkommensteuer an deinem Wohnsitz. Die Free Zone bringt dir für B2C-Handel meist keine 0 %, aber einen Satz von höchstens 9 %. Den Vorteil gegenüber Deutschland hast du nur, wenn du die Firma von Dubai aus führst. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, dann rechnen wir dein Shopmodell durch.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dein kostenloses Erstgespräch

30 Minuten per Zoom oder WhatsApp. Wir rechnen mit deinen Zahlen durch, was du sparen kannst und unter welchen Bedingungen.

Firmengründung in Dubai

Du musst nicht nach Dubai einreisen. Unser Team kümmert sich um deine Firmengründung in Dubai.

Visa, Emirates ID, Bankkonten

Sobald deine Firmenunterlagen ausgestellt wurden, starten wir den Visa-Prozess. Diesen Prozess schließen wir gemeinsam vor Ort ab und geben dir wertvolle Tipps für die nächsten Schritte.

Deine 3 Schritte zur Firma in Dubai

Über 5.000 Gründungen begleitet

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir mit deinen Zahlen durch, was du sparen kannst und unter welchen Bedingungen. Ob das auch ohne Auswanderung geht, prüfen wir dabei mit dir.

Kostenloses Erstgespräch buchen 30 Min. per Zoom oder WhatsApp
WhatsAppFragen? Schreib uns direkt