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Mehrwertsteuer in Dubai: 5 % VAT, Registrierung und Rechnungen

Setup Dubai Ratgeber
Mehrwertsteuer in Dubai: 5 % VAT, Pflichtregistrierung ab 375.000 AED, Tax Invoice, Reverse Charge und was bei Kunden in Deutschland gilt.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 9. Oktober 2026

Aktualisiert am: 9. Oktober 2026

Kurz gesagt: Die Mehrwertsteuer in Dubai (VAT) beträgt 5 % und gilt in allen sieben Emiraten seit 2018. Deine Firma muss sich registrieren, sobald ihre steuerpflichtigen Umsätze in den letzten 12 Monaten 375.000 AED übersteigen oder in den nächsten 30 Tagen übersteigen werden. Ab 187.500 AED ist eine freiwillige Registrierung möglich. Leistungen an Kunden im Ausland sind oft mit 0 % steuerpflichtig, zählen aber für die Grenze mit.

Ob deine Firma VAT braucht, hängt von Kunden, Umsatz und Leistungsart ab. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir es mit deinen Zahlen durch.

Bürokomplex in Dubai Downtown, Sitz vieler Firmen mit VAT-Registrierung

Die VAT ist eine eigene Steuer neben der Körperschaftsteuer. Wie die Gewinnsteuer funktioniert, liest du in unserem Leitfaden zur Körperschaftsteuer in Dubai. Hier geht es nur um die Umsatzsteuer: wann du sie brauchst, wie du Rechnungen schreibst und was bei Kunden in Deutschland gilt.

Mehrwertsteuer in den VAE auf einen Blick

PunktRegel (Stand Oktober 2026)
Regelsatz5 %
Pflichtregistrierungüber 375.000 AED steuerpflichtige Umsätze und Importe in 12 Monaten oder erwartet in den nächsten 30 Tagen
Freiwillige Registrierungab 187.500 AED Umsätzen oder steuerpflichtigen Ausgaben
Antrag nach Überschreiteninnerhalb von 30 Tagen
Steuererklärungin der Regel quartalsweise, fällig 28 Tage nach Ende des Zeitraums
RechnungTax Invoice innerhalb von 14 Tagen nach der Leistung
Strafe für verspätete Registrierung10.000 AED
Verspätete Zahlung14 % pro Jahr, monatlich berechnet (seit 14.04.2026)

375.000 AED entsprechen je nach Kurs rund 85.000 bis 95.000 Euro Umsatz. Im Netz kursiert die Angabe, Firmen unter 750.000 Euro Umsatz seien befreit. Diese Zahl ist falsch.

Wann muss sich deine Firma für VAT registrieren?

Maßgeblich sind die steuerpflichtigen Umsätze. Dazu zählen Leistungen mit 5 % und Leistungen mit 0 %. Steuerfreie Umsätze, etwa die Vermietung von Wohnraum, zählen nicht mit. Die FTA prüft zwei Zeitpunkte:

  • Rückblick: Haben deine steuerpflichtigen Umsätze und Importe in den letzten 12 Monaten 375.000 AED überschritten?
  • Ausblick: Wirst du die Grenze in den nächsten 30 Tagen überschreiten, zum Beispiel wegen eines großen Auftrags?

Trifft eines davon zu, musst du innerhalb von 30 Tagen über EmaraTax die Registrierung beantragen. Du bekommst dann eine Tax Registration Number (TRN), die auf jede Rechnung gehört.

Sonderfall: Du hast nur Kunden im Ausland

Berater, Agenturen und Coaches mit Kunden in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erbringen ihre Leistungen oft zum Nullsatz. Diese 0-%-Umsätze sind steuerpflichtig und zählen für die 375.000-AED-Grenze. Du kannst also registrierungspflichtig werden, obwohl du nie VAT einnimmst. Wer ausschließlich nullbesteuerte Leistungen erbringt, kann bei der FTA eine Ausnahme von der Registrierung beantragen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Vorsteuer du zurückholen willst.

Freiwillige Registrierung

Ab 187.500 AED Umsatz oder steuerpflichtigen Ausgaben darfst du dich freiwillig registrieren. Vorteil: Du kannst die VAT auf Büromiete, Software und Dienstleister als Vorsteuer zurückholen. Nachteil: Du musst ab dann jedes Quartal eine Erklärung abgeben und deine Buchhaltung darauf ausrichten.

Welche Umsätze sind mit 0 % oder steuerfrei?

KategorieBeispieleVorsteuerabzug
5 % (Regelsatz)Leistungen an Kunden in den VAE, die meisten Waren und Dienstleistungen im Inlandja
0 % (Nullsatz)Export von Waren aus der GCC-Region, bestimmte Dienstleistungen an Kunden im Ausland, internationale Beförderung, bestimmte Bildungs- und Gesundheitsleistungenja
SteuerfreiVermietung und Verkauf von Wohnimmobilien (mit Ausnahmen), unbebaute Grundstücke, bestimmte Finanzdienstleistungen, lokaler Personentransportnein

Der Unterschied zwischen 0 % und steuerfrei klingt klein, kostet aber Geld. Bei 0 % holst du dir die gezahlte Vorsteuer zurück, bei steuerfreien Umsätzen nicht.

Für den Nullsatz bei Dienstleistungen ins Ausland stellt das Gesetz Bedingungen. Der Kunde darf in den VAE keinen Sitz oder Wohnsitz haben und sich bei der Leistung nicht in den VAE aufhalten. Die Leistung darf sich außerdem nicht auf Waren oder Immobilien in den VAE beziehen. Halte Verträge, Adressen und Nachweise zu jedem Kunden bereit, denn die FTA fragt bei Prüfungen genau danach.

Rechnungen: Was auf eine Tax Invoice gehört

Als registrierte Firma stellst du innerhalb von 14 Tagen nach der Leistung eine Tax Invoice aus. Sie braucht unter anderem:

  • die Überschrift „Tax Invoice“, Name, Adresse und TRN deiner Firma
  • Name, Adresse und TRN des Kunden, falls er registriert ist
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum
  • Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Steuersatz und Steuerbetrag
  • den Gesamtbetrag und die VAT in AED, auch wenn du in Euro abrechnest

Eine vereinfachte Rechnung reicht, wenn der Kunde nicht registriert ist oder der Betrag unter 10.000 AED liegt. Ab 2027 kommt die E-Invoicing-Pflicht: Rechnungen laufen dann über zugelassene Dienstleister an die FTA, zuerst für große Firmen, ab dem 1. Juli 2027 auch für Firmen unter 50 Mio. AED Umsatz. Was das für deine Buchhaltung bedeutet, steht im Artikel Buchhaltung in Dubai.

VAT, Corporate Tax und E-Invoicing aus einer Hand: Unsere Premium-Buchhaltung übernimmt Registrierung, Quartalserklärungen und Rechnungsprüfung für deine Dubai-Firma. Ob du überhaupt registrieren musst, klären wir vorher im kostenlosen Erstgespräch.

Reverse Charge: Einkäufe aus dem Ausland

Kauft deine registrierte Firma Leistungen im Ausland ein, etwa Software-Abos, Werbung bei internationalen Plattformen oder Beratung aus Deutschland, gilt in den VAE das Reverse-Charge-Verfahren. Du meldest die 5 % VAT selbst in deiner Erklärung und ziehst sie im gleichen Zug als Vorsteuer wieder ab, soweit du zum Abzug berechtigt bist. Seit dem 1. Januar 2026 musst du dafür keine Eigenrechnung mehr ausstellen. Die Belege zum Einkauf musst du aber aufbewahren.

Weitere Änderungen ab 2026: Erstattungsansprüche aus Vorsteuerüberhängen verfallen nach fünf Jahren. Die FTA darf außerdem den Vorsteuerabzug verweigern, wenn ein Geschäft mit Steuerhinterziehung zusammenhängt und du davon wusstest oder hättest wissen müssen.

Kunden in Deutschland: Welche Umsatzsteuer gilt?

Die 0 % in den VAE regeln nur die VAE-Seite. Für deinen Kunden in Deutschland gelten die deutschen Regeln:

  • An deutsche Unternehmen (B2B) stellst du eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer. Dein Kunde führt die deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG selbst ab.
  • An Privatkunden in der EU (B2C) kann je nach Leistung deutsche oder andere EU-Umsatzsteuer anfallen, vor allem bei digitalen Leistungen und Warenverkäufen. Für Online-Händler erklären wir das im Artikel E-Commerce-Firma in Dubai.

Österreich und die Schweiz haben eigene Umsatzsteuerregeln mit ähnlicher Logik für Leistungen an Unternehmen. Lass Verträge mit Privatkunden dort gesondert prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Dubai?

Der Regelsatz beträgt 5 %. Er gilt einheitlich in allen Emiraten. Bestimmte Exporte und Leistungen ins Ausland sind mit 0 % steuerpflichtig, einige Bereiche wie Wohnraummiete sind steuerfrei.

Ab welchem Umsatz muss ich mich für VAT registrieren?

Ab 375.000 AED steuerpflichtigen Umsätzen und Importen in 12 Monaten ist die Registrierung Pflicht. Freiwillig kannst du dich ab 187.500 AED registrieren.

Muss ich VAT berechnen, wenn meine Kunden in Deutschland sitzen?

In vielen Fällen nicht. Dienstleistungen an Kunden ohne Sitz in den VAE sind unter bestimmten Bedingungen mit 0 % steuerpflichtig. Diese Umsätze zählen aber für die Registrierungsgrenze.

Gilt die VAT auch in der Free Zone?

Ja. Free-Zone-Firmen unterliegen der VAT wie Mainland-Firmen. Nur für bestimmte Warenbewegungen in sogenannten Designated Zones gelten Sonderregeln.

Wann ist die VAT-Erklärung fällig?

In der Regel quartalsweise, spätestens 28 Tage nach Ende des Erklärungszeitraums. Für das Quartal bis 30. September also bis 28. Oktober.

Fazit

Mit 5 % ist die Mehrwertsteuer in Dubai niedrig, die Pflichten dahinter sind trotzdem ernst: Registrierung innerhalb von 30 Tagen, korrekte Tax Invoices, Quartalserklärungen und ab 2027 E-Invoicing. Achte besonders darauf, dass Auslandsumsätze mit 0 % für die 375.000-AED-Grenze mitzählen. Wenn du klären willst, ob deine Firma VAT braucht und wie du deine Rechnungen aufsetzt, buch dir eine kostenlose Erstberatung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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