Qualifying Free Zone Person: So sichert deine Free-Zone-Firma 0 %
Setup Dubai Ratgeber
Autor: Tino Ludwig
Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026
Aktualisiert am: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt: Eine Qualifying Free Zone Person (QFZP) ist eine Free-Zone-Firma, die 0 % Corporate Tax auf ihr Qualifying Income zahlt. Dafür braucht sie Substanz in der Free Zone, qualifizierende Einkünfte, Verrechnungspreise nach Fremdvergleich mit Dokumentation und einen geprüften Abschluss. Nicht qualifizierende Umsätze dürfen 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Mio. AED nicht übersteigen. Alle übrigen Gewinne kosten 9 %, ohne Freibetrag.
Ob dein Geschäftsmodell die Bedingungen erfüllen kann, solltest du vor der Wahl der Free Zone klären. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Umsätze Kunde für Kunde durch.

Die Grundregeln der Körperschaftsteuer, also 9 % über 375.000 AED, Fristen und Registrierung, erklärt unser Leitfaden Körperschaftsteuer in Dubai. Hier geht es nur um den QFZP-Status.
Der QFZP-Status auf einen Blick
| Bedingung | Was die FTA verlangt |
|---|---|
| Free Zone Person | juristische Person, die in einer Free Zone gegründet oder registriert ist |
| Angemessene Substanz | Kerntätigkeiten in der Free Zone, passende Vermögenswerte, qualifiziertes Vollzeitpersonal, angemessene Betriebsausgaben |
| Qualifying Income | Einkünfte aus den vier zulässigen Quellen (siehe unten) |
| Keine Gegenwahl | die Firma hat nicht gewählt, normal besteuert zu werden |
| Fremdvergleich | Geschäfte mit verbundenen Personen zu Marktpreisen, mit Verrechnungspreis-Dokumentation |
| Geprüfter Abschluss | Audit für jede Steuerperiode, unabhängig vom Umsatz |
| De minimis | nicht qualifizierender Umsatz höchstens 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Mio. AED, der niedrigere Wert zählt |
Rechtsgrundlagen sind Art. 18 und 19 des Federal Decree-Law No. 47 of 2022, die Cabinet Decision No. 100 of 2023 zum Qualifying Income und die Ministerial Decision No. 229 of 2025 zu qualifizierenden und ausgeschlossenen Tätigkeiten. Die 229/2025 hat die frühere Ministerial Decision No. 265 of 2023 aufgehoben.
Wer überhaupt QFZP sein kann
Nur eine juristische Person mit Sitz oder Registrierung in einer Free Zone ist eine Free Zone Person. Eine Einzelperson mit Freelancer-Permit gehört nicht dazu, auch wenn die Genehmigung von einer Free Zone stammt. Eine Mainland-LLC kann ebenfalls keine QFZP sein.
Erfüllt deine Free-Zone-Firma alle Bedingungen, gilt sie laut FTA automatisch als QFZP. Du stellst keinen Antrag. Das klingt bequem, hat aber einen Haken: Fällt eine Bedingung im Lauf des Jahres weg, verliert die Firma den Status rückwirkend ab Beginn der Steuerperiode und für die vier folgenden Perioden. Damit gilt fünf Steuerperioden lang die normale Besteuerung.
Was als Qualifying Income zählt
Die Cabinet Decision No. 100 of 2023 nennt vier Quellen für Einkünfte, die mit 0 % besteuert werden:
- Einkünfte aus Geschäften mit anderen Free Zone Persons, wenn diese die Leistung selbst nutzen (Beneficial Recipient) und keine ausgeschlossene Tätigkeit vorliegt.
- Einkünfte aus Geschäften mit Personen außerhalb der Free Zone, aber nur aus qualifizierenden Tätigkeiten.
- Einkünfte aus qualifizierendem geistigem Eigentum, berechnet nach einer festen Formel.
- Alle sonstigen Einkünfte, solange die De-minimis-Grenze eingehalten ist.
Die qualifizierenden Tätigkeiten
Die Ministerial Decision No. 229 of 2025 listet die Tätigkeiten, die auch mit Kunden außerhalb der Free Zone 0 % bringen können: Herstellung und Verarbeitung von Waren, Handel mit Qualifying Commodities (börsennotierte Rohstoffe wie Metalle oder Energie), das Halten von Beteiligungen und Wertpapieren, Schifffahrt, Rückversicherung, Fondsverwaltung, regulierte Vermögensverwaltung, Headquarter-Leistungen und Treasury für verbundene Unternehmen, Flugzeugfinanzierung, Vertrieb von Waren in oder aus einer Designated Zone und Logistik. Dazu kommen Hilfstätigkeiten, die eng mit diesen Tätigkeiten verbunden sind.
Die ausgeschlossenen Tätigkeiten
Einkünfte aus ausgeschlossenen Tätigkeiten kosten immer 9 %, selbst wenn der Kunde in einer Free Zone sitzt. Dazu gehören Bank- und Versicherungsgeschäfte, Finanzierung und Leasing außerhalb der Ausnahmen, bestimmte Immobilienerträge und, für viele Gründer entscheidend, alle Geschäfte mit natürlichen Personen. Ausnahmen gelten nur für wenige regulierte Bereiche wie Fonds- und Vermögensverwaltung.
Welche Geschäftsmodelle realistisch 0 % erreichen
Die folgende Einordnung ist vereinfacht. Sie zeigt, wo die Regeln typischerweise hinführen. Den Einzelfall musst du mit einem Steuerberater prüfen.
| Geschäftsmodell | Einordnung | QFZP realistisch? |
|---|---|---|
| Holding, die Beteiligungen hält | qualifizierende Tätigkeit | eher ja, wenn Substanz und Audit stimmen |
| Großhandel über eine Designated Zone an Wiederverkäufer | qualifizierend, wenn die Ware über die Designated Zone eingeführt wird | möglich, Details prüfen |
| E-Commerce an Endkunden | Geschäfte mit natürlichen Personen sind ausgeschlossen | nein |
| Beratung, Coaching, Agentur für Kunden in Deutschland | keine qualifizierende Tätigkeit | nein, Umsätze überschreiten die De-minimis-Grenze |
| Beratung für andere Free-Zone-Firmen, die die Leistung selbst nutzen | Geschäft mit Free Zone Person | möglich, wenn fast alle Kunden so aufgestellt sind |
| Softwarelizenzen | Sonderregel für qualifizierendes geistiges Eigentum | nur in engen Fällen |
Für Dienstleister mit Kunden in Europa führt der Weg deshalb meist zur normalen Besteuerung: 0 % bis 375.000 AED Gewinn, 9 % darüber. Bei kleineren Umsätzen kommt der Small Business Relief dazu, der bis 3 Mio. AED Umsatz und für Steuerperioden bis Ende 2029 gilt. Eine QFZP darf diesen Relief nicht nutzen. Welche Free Zone für welches Modell passt, zeigt unser Free-Zone-Vergleich.
QFZP oder normale Besteuerung? Die Entscheidung hängt an deinen Kunden, nicht an der Free Zone allein. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine geplanten Umsätze ein und sagen dir, ob sich Audit und Substanz für den Status lohnen.
Die De-minimis-Grenze rechnen
Nicht qualifizierender Umsatz ist erlaubt, aber nur in kleinem Umfang. Die Grenze liegt bei 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Mio. AED. Es zählt der niedrigere Wert. Bei kleinen und mittleren Firmen ist das fast immer die 5-%-Grenze.
| Gesamtumsatz | 5 % davon | Erlaubter nicht qualifizierender Umsatz |
|---|---|---|
| 2.000.000 AED | 100.000 AED | 100.000 AED |
| 10.000.000 AED | 500.000 AED | 500.000 AED |
| 150.000.000 AED | 7.500.000 AED | 5.000.000 AED |
Ein Beispiel: Eine Free-Zone-Handelsfirma macht 10 Mio. AED Umsatz und 1,5 Mio. AED Gewinn, alles aus qualifizierenden Geschäften. Als QFZP zahlt sie 0 AED Corporate Tax. Verkauft sie zusätzlich für 600.000 AED an Endkunden, liegt sie über der Grenze von 500.000 AED. Sie verliert den Status für dieses und vier weitere Jahre und zahlt auf den Gewinn die normale Steuer: 9 % auf 1.125.000 AED, also 101.250 AED.
Bestimmte Umsätze bleiben bei der Berechnung außen vor, etwa Erträge einer Betriebsstätte oder bestimmte Immobilienerträge. Diese Erträge sind aber auch nie Qualifying Income und kosten 9 %.
Substanz: Was angemessen heißt
Die Cabinet Decision No. 100 of 2023 verlangt, dass die Firma ihre Kerntätigkeiten in der Free Zone ausübt. Dafür braucht sie passend zum Umfang der Tätigkeit angemessene Vermögenswerte, genügend qualifizierte Vollzeitmitarbeiter und angemessene Betriebsausgaben. Kerntätigkeiten darf sie an andere Dienstleister in einer Free Zone auslagern, wenn sie diese angemessen überwacht. Eine feste Mindestzahl an Mitarbeitern oder Quadratmetern nennt das Gesetz nicht. Ein reines Flexi-Desk-Paket ohne Personal wird in der Praxis schwer als Substanz durchgehen, wenn die Firma echte Umsätze macht. Eine ausführliche Checkliste findest du im Artikel Substanz in der Free Zone.
Pflichten für eine QFZP
- Registrierung bei der FTA für die Corporate Tax, auch bei 0 % Steuer. Wie das geht, zeigt unser Artikel EmaraTax Registrierung.
- Geprüfter Jahresabschluss für jede Steuerperiode nach der Ministerial Decision No. 84 of 2025, auch unter 50 Mio. AED Umsatz.
- Verrechnungspreise: Geschäfte mit verbundenen Personen und mit dir als Gesellschafter zu Marktpreisen und mit Dokumentation. Mehr dazu im Artikel Verrechnungspreise Dubai.
- Steuererklärung innerhalb von 9 Monaten nach Ende der Steuerperiode, mit Nachweis, wie das Qualifying Income berechnet wurde.
- Aufbewahrung aller Unterlagen für 7 Jahre.
Freiwillig auf den Status verzichten
Eine Free Zone Person kann nach Art. 19 des Corporate-Tax-Gesetzes wählen, normal besteuert zu werden. Das kann sinnvoll sein, wenn die Bedingungen ohnehin wackeln oder der Audit mehr kostet als der Status spart. Die Wahl gilt laut FTA für die Steuerperiode, ab der sie wirkt, und die vier folgenden. Danach kannst du neu entscheiden. Als normal besteuerte Firma bekommst du den Freibetrag von 375.000 AED und kannst bei passendem Umsatz den Small Business Relief wählen.
Die deutsche Seite
Der QFZP-Status regelt nur die Steuer in den VAE. Sitzt du in Deutschland und führst die Firma von dort, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland (§ 10 AO), und die Firma wird hier steuerpflichtig. Bei passiven Einkünften wie Zinsen oder bestimmten Holdingerträgen kann zusätzlich die Hinzurechnungsbesteuerung greifen, weil 0 % unter der Niedrigsteuergrenze von 15 % liegt. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln mit eigenen Schwellen.
Häufige Fragen
Ist jede Free-Zone-Firma in Dubai steuerfrei?
Nein. 0 % gibt es nur für eine Qualifying Free Zone Person und nur auf Qualifying Income. Alle anderen Einkünfte kosten 9 %, ohne den Freibetrag von 375.000 AED.
Muss ich den QFZP-Status beantragen?
Nein. Eine Free Zone Person gilt automatisch als QFZP, wenn sie alle Bedingungen erfüllt. Du weist die Bedingungen in der Steuererklärung und bei Prüfungen nach.
Kann eine QFZP den Small Business Relief nutzen?
Nein. Der Relief ist für Qualifying Free Zone Persons ausgeschlossen. Eine Free-Zone-Firma, die normal besteuert wird, kann ihn bei bis zu 3 Mio. AED Umsatz wählen.
Was passiert, wenn meine Firma eine Bedingung verfehlt?
Sie verliert den Status ab Beginn der betroffenen Steuerperiode und für die vier folgenden. In dieser Zeit gilt die normale Besteuerung mit 0 % bis 375.000 AED und 9 % darüber.
Zählen Verkäufe an Privatkunden als Qualifying Income?
In aller Regel nicht. Geschäfte mit natürlichen Personen sind ausgeschlossene Tätigkeiten, mit wenigen Ausnahmen für regulierte Finanzdienstleistungen.
Fazit
Der QFZP-Status bringt 0 % Corporate Tax, verlangt aber Substanz, einen Audit, saubere Verrechnungspreise und fast ausschließlich qualifizierende Umsätze. Für Holdings, Handel über Designated Zones und Logistik kann er passen. Für Berater, Agenturen und Onlinehändler mit Endkunden passt meist die normale Besteuerung mit Freibetrag oder der Small Business Relief besser. Wenn du wissen willst, wo dein Modell steht, buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Gründung, Audit-Vorbereitung und Buchhaltung bekommst du bei uns aus einer Hand, die Pakete findest du unter Pakete und Preise.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- FTA Basic Tax Information Bulletin: Free Zone Persons
- FTA Corporate Tax Guide: Free Zone Persons
- Cabinet Decision No. 100 of 2023 zum Qualifying Income
- Ministerial Decision No. 229 of 2025 zu qualifizierenden und ausgeschlossenen Tätigkeiten
- Ministerial Decision No. 84 of 2025 zu geprüften Abschlüssen
- Federal Decree-Law No. 47 of 2022 (konsolidierte Fassung, MoF)
- § 10 AO: Geschäftsleitung
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