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E-Invoicing in den VAE: Was deine Dubai-Firma bis Juli 2027 tun muss

Setup Dubai Ratgeber
Die VAE führen ab 2027 die E-Rechnung für Geschäfte zwischen Firmen ein, unabhängig von der VAT-Registrierung. Fristen nach Umsatz, Ablauf mit Accredited Service Provider, Ausnahmen und Strafen.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026

Aktualisiert am: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Ab 2027 müssen Firmen in den VAE Rechnungen an andere Unternehmen und an Behörden als strukturierte E-Rechnung über einen zugelassenen Dienstleister (Accredited Service Provider, ASP) senden und an die FTA melden. Firmen mit weniger als 50 Mio. AED Umsatz müssen bis 31. März 2027 einen ASP beauftragen und ab 1. Juli 2027 elektronisch abrechnen. Die Pflicht gilt unabhängig von der VAT-Registrierung. Rechnungen an Privatkunden sind vorerst ausgenommen.

Du willst wissen, was die E-Rechnung für deine Firma konkret bedeutet? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Kunden und Rechnungswege durch.

Skyline von Dubai mit Bürogebäuden, Thema E-Invoicing Pflicht in den VAE ab 2027

Einen kurzen Überblick über alle Buchhaltungspflichten gibt unser Artikel Buchhaltung in Dubai. Hier geht es nur um die E-Rechnung.

Die Fristen auf einen Blick

WerASP beauftragen bisE-Invoicing Pflicht ab
Firmen mit 50 Mio. AED Umsatz oder mehr30. Oktober 2026 (verlängert von 31. Juli 2026)1. Januar 2027
Firmen mit weniger als 50 Mio. AED Umsatz31. März 20271. Juli 2027
Behörden (Government Entities)31. März 20271. Oktober 2027
Freiwillige Teilnahmejederzeitmöglich seit 1. Juli 2026

Grundlage sind die Ministerial Decision No. 243 of 2025 zum E-Invoicing-System, die Ministerial Decision No. 244 of 2025 zum Zeitplan und die Ministerial Decision No. 197 of 2026, die seit 1. Oktober 2026 einige Regeln angepasst hat. Die Verlängerung für große Firmen hat das Finanzministerium am 10. Mai 2026 bekannt gegeben. Als Umsatz zählt der Bruttoerlös des letzten Geschäftsjahres laut Jahresabschluss.

Für fast alle Gründer aus dem DACH-Raum gilt damit die zweite Zeile: ASP bis 31. März 2027, Start am 1. Juli 2027.

Wer betroffen ist

Die Pflicht gilt für jede Person, die in den VAE geschäftlich tätig ist, für jede Geschäftstransaktion, soweit keine Ausnahme greift. Der Leitfaden des Finanzministeriums stellt klar: Es kommt nicht darauf an, ob deine Firma für die Mehrwertsteuer registriert ist. Auch eine kleine Free-Zone-Firma unter der VAT-Grenze fällt darunter.

GeschäftE-Invoicing?
Firma an Firma in den VAE (B2B)ja
Firma an Behörde (B2G)ja
Firma an Privatkunde (B2C)nein, bis das Ministerium etwas anderes entscheidet
Firma, die nur an Privatkunden verkauftnicht betroffen, solange B2C ausgenommen ist
Reine Beteiligungsholding ohne eigene Umsätzelaut Leitfaden nicht betroffen, wohl aber bei Weiterbelastungen, etwa Management Fees

Ausnahmen

Ausgenommen sind unter anderem hoheitliche Tätigkeiten von Behörden, bestimmte Leistungen von Fluggesellschaften, von der Mehrwertsteuer befreite oder mit 0 % besteuerte Finanzdienstleistungen und, für 24 Monate ab 1. Januar 2027, Geschäfte innerhalb derselben VAT-Gruppe. Wer freiwillig teilnimmt, muss die technischen Regeln einhalten, bekommt aber keine Strafen, bis die Pflicht für ihn beginnt.

Kunden im Ausland

Der Leitfaden behandelt Exporte als eigenen Fall: Die Steuerrechnung (Tax Invoice) nach dem VAT-Gesetz stellst du als E-Rechnung aus. Hat der Kunde im Ausland keine Peppol-Kennung, trägt dein ASP einen vorgegebenen Platzhalter als Empfänger ein, und die Rechnung geht trotzdem an die FTA. Deinem Kunden in Deutschland schickst du daneben weiter eine lesbare Rechnung. Wie das bei Firmen ohne VAT-Registrierung mit reinen Auslandsumsätzen genau läuft, solltest du mit deinem ASP und deinem Steuerberater klären.

E-Rechnung ohne eigenes IT-Projekt: Unsere Premium-Buchhaltung plant die Umstellung mit dir, damit Buchhaltung und Rechnungen zusammenpassen. Ob und ab wann deine Firma betroffen ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

So funktioniert das System

Die VAE nutzen ein Fünf-Ecken-Modell auf Basis des Peppol-Netzwerks. Ecke 1 bist du als Verkäufer, Ecke 2 dein ASP, Ecke 3 der ASP deines Kunden, Ecke 4 dein Kunde und Ecke 5 die FTA. Du schickst die Rechnungsdaten an deinen ASP, der sie im Format PINT AE an den ASP des Kunden übermittelt und gleichzeitig an die FTA meldet.

  • Eine PDF-Rechnung per E-Mail gilt im Pflichtbereich nicht mehr als E-Rechnung. Gefordert ist ein strukturiertes Datenformat (XML).
  • Deine Kennung im System ist deine Tax Identification Number (TIN), also die ersten zehn Stellen deiner TRN. Firmen ohne jede Steuerregistrierung müssen sich laut Leitfaden bei der FTA registrieren, um eine TIN zu bekommen.
  • Du brauchst genau einen ASP für ausgehende und eingehende Rechnungen.
  • Die E-Rechnung musst du innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Geschäftsvorfall ausstellen und übermitteln. Für VAT-registrierte Firmen gelten die Fristen des VAT-Gesetzes.
  • Gutschriften (Credit Notes) laufen ebenfalls elektronisch, etwa bei Storno, Preisnachlass oder Fehlern.

In vier Schritten zur E-Rechnung

  1. Anforderungen verstehen: Prüfe, welche deiner Rechnungen betroffen sind, und plane bis zu deinem Stichtag rückwärts.
  2. ASP auswählen: Wähle einen vom Finanzministerium zugelassenen Anbieter, schließe den Vertrag und melde dich über EmaraTax bei ihm an. Das Ministerium veröffentlicht die Liste der zugelassenen Anbieter.
  3. Testen: Verbinde deine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware mit dem ASP und teste Versand, Empfang und Meldung an die FTA.
  4. Live gehen: Stelle ab dem Stichtag alle betroffenen Rechnungen elektronisch aus und kläre mit dem ASP, wer Fehler behebt.

Für die Registrierung bei der FTA und das EmaraTax-Konto siehe unseren Artikel EmaraTax Registrierung. Ändern sich deine bei der FTA hinterlegten Daten, musst du auch deinen ASP informieren.

Strafen bei Verstößen

Die Strafen regelt die Cabinet Decision No. 106 of 2025:

VerstoßStrafe
E-Invoicing nicht eingeführt oder ASP nicht fristgerecht beauftragt5.000 AED pro Monat oder angefangenem Monat
E-Rechnung nicht fristgerecht ausgestellt und übermittelt100 AED je Rechnung, höchstens 5.000 AED pro Kalendermonat
Elektronische Gutschrift nicht fristgerecht ausgestellt100 AED je Gutschrift, höchstens 5.000 AED pro Kalendermonat
Datenänderungen dem ASP nicht fristgerecht gemeldet1.000 AED pro Tag

Die Decision nennt auch 1.000 AED pro Tag für nicht gemeldete Systemausfälle. Die Ministerial Decision No. 197 of 2026 hat die zugrunde liegende Meldepflicht aus der 243/2025 allerdings aufgehoben. Prüfe den aktuellen Stand mit deinem ASP. Die Strafen für die Corporate Tax findest du gesondert im Artikel Corporate Tax Strafen.

Was du als Gründer jetzt tun solltest

  • Nutze ab Gründung eine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, die mit zugelassenen ASPs zusammenarbeitet. Ein Wechsel mitten im Geschäftsjahr kostet Zeit.
  • Pflege Kundendaten sauber: Name, Adresse, TRN oder TIN deiner Geschäftskunden und, bei Free-Zone-Kunden, den tatsächlichen Leistungsempfänger.
  • Plane das Budget für den ASP ein. Die Preise legen die Anbieter selbst fest.
  • Bewahre E-Rechnungen und Daten für den Zeitraum auf, den das Steuerverfahrensrecht vorschreibt. Für die Corporate Tax sind das 7 Jahre.

Häufige Fragen

Ab wann gilt E-Invoicing in den VAE?

Für Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz ab 1. Januar 2027, für alle kleineren Firmen ab 1. Juli 2027 und für Behörden ab 1. Oktober 2027. Freiwillig geht es seit 1. Juli 2026.

Muss meine Firma ohne VAT-Registrierung mitmachen?

Ja, wenn sie Geschäfte mit anderen Unternehmen oder Behörden in den VAE macht. Laut Finanzministerium hängt die Pflicht nicht von der VAT-Registrierung ab.

Gilt E-Invoicing für Rechnungen an Privatkunden?

Nein, derzeit nicht. Geschäfte mit Privatkunden sind ausgenommen, bis der Minister etwas anderes entscheidet.

Reicht eine PDF-Rechnung nach dem Stichtag?

Nein. Im Pflichtbereich zählt nur eine strukturierte E-Rechnung über einen zugelassenen ASP. Eine zusätzliche PDF für den Kunden ist erlaubt, ersetzt die E-Rechnung aber nicht.

Was kostet ein Accredited Service Provider?

Das hängt vom Anbieter und vom Rechnungsvolumen ab. Das Finanzministerium setzt keine Preise fest. Vergleiche mehrere zugelassene Anbieter.

Fazit

E-Invoicing betrifft ab Juli 2027 fast jede Dubai-Firma, die an andere Unternehmen verkauft, auch ohne VAT-Registrierung. Wer jetzt gründet, sollte Software und ASP gleich mitdenken und Kundendaten sauber pflegen. Verpasste Fristen kosten 5.000 AED pro Monat. Wenn du die Umstellung abgeben willst, schau dir unsere Premium-Buchhaltung an oder buch dir ein kostenloses Erstgespräch.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Pflichten für dich gelten, hängt von Geschäftsmodell, Kunden und Umsatz ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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