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Small Business Relief Dubai: 0 % Corporate Tax bis 2029

Setup Dubai Ratgeber
Der Small Business Relief der VAE gilt jetzt für Steuerperioden bis Ende 2029. Wer ihn nutzen darf, was er kostet und wo die Fallen bei Umsatzgrenze, Verlusten und Free Zone liegen.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026

Aktualisiert am: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Mit dem Small Business Relief (SBR) zahlt eine Firma in den VAE 0 % Corporate Tax, wenn ihr Umsatz in der aktuellen und in allen früheren Steuerperioden höchstens 3 Mio. AED betrug. Die Ministerial Decision No. 131 of 2026 verlängert die Regel auf Steuerperioden, die bis zum 31.12.2029 enden. Du musst den Relief in jeder Steuererklärung aktiv wählen. Qualifying Free Zone Persons sind ausgeschlossen.

Ob sich der Relief für dich lohnt oder eine andere Variante besser passt, hängt von Umsatz, Gewinn und Free Zone ab. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir beide Wege mit deinen Zahlen durch.

Unternehmer vor einem Bürogebäude in Dubai, Thema Small Business Relief für kleine Firmen

Dieser Artikel behandelt nur den Small Business Relief. Den Überblick über Steuersatz, Freibetrag und Fristen der Körperschaftsteuer findest du in unserem Leitfaden Körperschaftsteuer in Dubai.

Small Business Relief auf einen Blick

PunktRegel (Stand Oktober 2026)
RechtsgrundlageArt. 21 Federal Decree-Law No. 47 of 2022, Ministerial Decision No. 73 of 2023, geändert durch Ministerial Decision No. 131 of 2026
Umsatzgrenzehöchstens 3.000.000 AED in der aktuellen und in allen früheren Steuerperioden
ZeitraumSteuerperioden ab 1. Juni 2023, die am oder vor dem 31.12.2029 enden
Wirkungdie Firma gilt als ohne steuerpflichtiges Einkommen, Corporate Tax 0 AED
Wer darfin den VAE ansässige Personen: Firmen und Einzelpersonen mit Geschäftstätigkeit
Wer nichtQualifying Free Zone Persons, Mitglieder multinationaler Gruppen mit mehr als 3,15 Mrd. AED Konzernumsatz
AntragWahl in der Steuererklärung, für jede Steuerperiode neu
PflichtenRegistrierung, Steuererklärung und Aufzeichnungen bleiben bestehen

Was die Verlängerung bis 2029 ändert

Ursprünglich galt der Relief nur für Steuerperioden, die spätestens am 31.12.2026 enden. Mit der Ministerial Decision No. 131 of 2026 vom 29. Juli 2026 hat der Staatsminister für Finanzen diese Grenze auf den 31.12.2029 verschoben. Das Finanzministerium hat die Verlängerung am 7. August 2026 bekannt gegeben. Die Umsatzgrenze von 3 Mio. AED und alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.

Entscheidend ist das Ende deiner Steuerperiode, nicht das Kalenderjahr. Läuft dein Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni, fällt die Periode bis 30.06.2029 noch unter den Relief, die Periode bis 30.06.2030 nicht mehr. Ob die VAE den Relief nach 2029 erneut verlängern, ist offen. Plane deine Struktur so, dass sie auch mit der normalen Besteuerung funktioniert.

Wer den Small Business Relief nutzen darf

Die FTA nennt zwei Bedingungen: Du bist in den VAE steuerlich ansässig, und dein Umsatz liegt in der aktuellen und in jeder früheren Steuerperiode bei höchstens 3 Mio. AED. Weitere Anforderungen gibt es nicht. Ansässig ist jede Firma, die in den VAE gegründet ist, also auch deine Free-Zone-Firma. Eine ausländische Firma mit Betriebsstätte in Dubai kann den Relief dagegen nicht nutzen.

  • Mainland-Firma: kann den Relief wählen, wenn der Umsatz passt.
  • Free-Zone-Firma ohne QFZP-Status: kann den Relief wählen. Das betrifft viele Berater, Coaches und Agenturen, die den QFZP-Status ohnehin nicht erreichen.
  • Qualifying Free Zone Person: ausgeschlossen, weil sie auf qualifizierende Einkünfte bereits 0 % zahlt.
  • Selbstständige Einzelperson: wird erst ab 1 Mio. AED Umsatz aus der Geschäftstätigkeit steuerpflichtig und kann dann bis 3 Mio. AED den Relief wählen.

Für Free-Zone-Firmen stellt sich damit eine echte Wahl: QFZP-Status mit Audit, Substanz und Verrechnungspreis-Dokumentation oder normale Besteuerung mit Small Business Relief. Wie der QFZP-Status funktioniert und warum er für Dienstleister selten passt, erklären wir im Artikel Qualifying Free Zone Person. Eine Free-Zone-Firma kann laut FTA-Leitfaden zu Free Zone Persons auch aktiv erklären, keine QFZP sein zu wollen. Diese Wahl bindet sie für die laufende und die vier folgenden Steuerperioden.

Die Umsatzgrenze von 3 Mio. AED

Gemeint ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Die FTA versteht darunter die Bruttoerlöse der Steuerperiode nach dem anzuwendenden Rechnungslegungsstandard. 3 Mio. AED entsprechen je nach Wechselkurs rund 700.000 bis 750.000 Euro. Die Grenze wirkt rückwärts: Hast du in einem einzigen früheren Jahr mehr als 3 Mio. AED umgesetzt, ist der Relief für alle späteren Jahre verloren, auch wenn der Umsatz wieder sinkt.

Die FTA zeigt das an einem eigenen Beispiel: Ein Unternehmer macht 2026 einen Umsatz von 1,9 Mio. AED, im Vorjahr waren es 4,3 Mio. AED. Er darf den Relief für 2026 nicht wählen, weil er die Grenze im Vorjahr überschritten hat.

Rechenbeispiel: Was dir der Relief spart

Ohne Relief zahlst du 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED und 9 % auf den Teil darüber. Der Relief lohnt sich also erst, wenn dein Gewinn über 375.000 AED liegt. Die Ersparnis wächst mit der Marge:

UmsatzGewinnCorporate Tax ohne ReliefMit Relief
2.800.000 AED300.000 AED0 AED0 AED
2.800.000 AED800.000 AED38.250 AED0 AED
2.800.000 AED1.000.000 AED56.250 AED0 AED
2.800.000 AED1.500.000 AED101.250 AED0 AED

Die Zeilen zwei bis vier stammen aus dem Rechenbeispiel im SBR-Leitfaden der FTA. Für Berater mit hoher Marge kann der Relief also fünfstellige Beträge pro Jahr ausmachen. Bei Gewinnen unter 375.000 AED bringt er steuerlich nichts, spart aber Arbeit: Du musst kein steuerpflichtiges Einkommen berechnen und reichst eine vereinfachte Erklärung ein.

Relief, QFZP oder normale Besteuerung? Die beste Variante hängt davon ab, was du verkaufst, an wen und mit welcher Marge. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir das vor der Gründung, damit du nicht die falsche Free Zone oder Lizenz wählst.

Was der Relief kostet: Verluste, Zinsen, andere Vergünstigungen

Wer den Relief wählt, verzichtet in diesem Jahr auf andere Regeln des Corporate-Tax-Gesetzes. Der FTA-Leitfaden nennt vor allem diese Punkte:

  • Steuerliche Verluste: Du kannst in einem Jahr mit Relief keine Verluste bilden, nutzen oder übertragen. Verluste aus früheren Jahren ohne Relief bleiben erhalten und kannst du in einem späteren Jahr ohne Relief verrechnen.
  • Zinsabzug: Die Zinsschranke gilt im Relief-Jahr nicht. Nettozinsaufwand dieses Jahres kannst du nicht vortragen.
  • Konzernregeln: Vergünstigungen wie die Übertragung von Vermögen zum Buchwert innerhalb einer Qualifying Group oder der Business Restructuring Relief stehen nicht zur Verfügung.
  • Verrechnungspreise: Du brauchst keine Transfer-Pricing-Dokumentation, musst Geschäfte mit verbundenen Personen aber weiter zu fremdüblichen Preisen abrechnen.

Ein typischer Fehler: Das erste Jahr einer neuen Firma endet mit Verlust, der Gründer wählt trotzdem den Relief. Dann geht dieser Verlust verloren. Liegt dein Gewinn im ersten Jahr unter null, verzichte im Zweifel auf den Relief und trag den Verlust vor. Ein Steuerberater sollte das je Jahr prüfen. Wann ein Konzernpreis fremdüblich ist, erklären wir im Artikel Verrechnungspreise Dubai.

Die Pflichten bleiben: Registrierung, Erklärung, Belege

Der Relief befreit dich von der Steuer, nicht von der Verwaltung. Du bleibst steuerpflichtige Person im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet:

  1. Du registrierst die Firma für die Corporate Tax bei der FTA und erhältst eine Steuernummer (TRN). Ohne Registrierung kannst du den Relief gar nicht wählen. Wie das in EmaraTax abläuft, zeigt unser Artikel EmaraTax Registrierung.
  2. Du reichst für jede Steuerperiode eine Steuererklärung ein und wählst darin den Relief. Hast du die Erklärung ohne diese Wahl abgegeben, kannst du den Relief laut FTA später nicht mehr beanspruchen.
  3. Du bewahrst Unterlagen, die deinen Umsatz belegen, 7 Jahre nach Ende der Steuerperiode auf: Kontoauszüge, Rechnungen, Umsatzlisten, Bestell- und Lieferbelege.

Firmen mit höchstens 3 Mio. AED Umsatz dürfen ihren Abschluss nach der Ministerial Decision No. 114 of 2023 auch nach dem Zufluss-Prinzip (Cash Basis) erstellen. Das vereinfacht die Buchhaltung. Was du laufend erfassen musst, steht im Artikel Buchhaltung in Dubai. Verpasste Fristen kosten auch mit Relief Geld, Details in unserem Artikel zu Corporate Tax Strafen.

Firma aufteilen, um unter 3 Mio. AED zu bleiben?

Diese Idee liegt nahe und die FTA kennt sie. Teilt jemand ein Geschäft künstlich auf mehrere Firmen auf, damit jede unter der Grenze bleibt, kann die FTA den Relief versagen. Dann zahlst du die Steuer nach, die ohne Aufteilung angefallen wäre, plus mögliche Strafen. Der Leitfaden nennt Aufteilungen nach Funktion, nach Standort und zeitliche Ketten von Firmen als typische Muster.

Mehrere Firmen sind trotzdem erlaubt, wenn du dafür einen echten wirtschaftlichen Grund hast, etwa getrennte Geschäftsfelder oder Haftungsbegrenzung. Die FTA prüft finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verflechtungen zwischen den Firmen.

Und die deutsche Seite?

Der Relief senkt nur die Steuer in den VAE. Für Deutschland ändert er wenig. Führst du die Firma aus Deutschland, liegt der Ort der Geschäftsleitung dort (§ 10 AO) und die Firma wird in Deutschland steuerpflichtig. Wohnst du in Deutschland, kann bei passiven Einkünften die Hinzurechnungsbesteuerung greifen, weil 0 % klar unter der Niedrigsteuergrenze von 15 % liegt. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln, die du mit einem Steuerberater vor Ort klären solltest.

Häufige Fragen

Gilt der Small Business Relief automatisch?

Nein. Du musst ihn in der Corporate-Tax-Erklärung jeder Steuerperiode aktiv wählen. Voraussetzung ist eine Registrierung bei der FTA.

Bis wann gilt der Small Business Relief?

Für Steuerperioden, die am oder vor dem 31.12.2029 enden. Das regelt die Ministerial Decision No. 131 of 2026. Vorher lag die Grenze beim 31.12.2026.

Kann eine Free-Zone-Firma den Relief nutzen?

Ja, wenn sie keine Qualifying Free Zone Person ist und der Umsatz höchstens 3 Mio. AED beträgt. Eine QFZP ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn mein Umsatz einmal über 3 Mio. AED liegt?

Dann kannst du den Relief ab diesem Jahr nicht mehr nutzen, auch wenn der Umsatz später wieder sinkt. Die Grenze gilt für die aktuelle und alle früheren Steuerperioden.

Brauche ich mit Small Business Relief einen Audit?

Für die Corporate Tax nicht. Die Ministerial Decision No. 84 of 2025 verlangt einen geprüften Abschluss nur von Qualifying Free Zone Persons und von Firmen mit mehr als 50 Mio. AED Umsatz. Manche Free-Zone-Behörden verlangen unabhängig davon einen Audit für die Lizenzverlängerung. Prüfe die Regeln deiner Free Zone.

Fazit

Der Small Business Relief ist bis Ende 2029 die einfachste Art, als kleine Firma in den VAE 0 % Corporate Tax zu zahlen. Er lohnt sich ab einem Gewinn über 375.000 AED, solange dein Umsatz nie über 3 Mio. AED liegt. Achte auf Verluste im Startjahr, auf künstliche Aufteilungen und auf die Pflichten, die bleiben. Wenn du wissen willst, ob Relief, QFZP oder normale Besteuerung für dich passt, buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Registrierung, Buchhaltung und Erklärung übernimmt auf Wunsch unsere Premium-Buchhaltung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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