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GmbH nach Dubai verlagern: Welche Wege es gibt und was sie steuerlich kosten

Setup Dubai Ratgeber
Eine deutsche GmbH lässt sich nicht einfach nach Dubai umziehen. Hier siehst du die vier realistischen Wege, von Weiterführen über Holding bis Liquidation, und welche Steuern bei jedem anfallen.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026

Aktualisiert am: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Eine deutsche GmbH kann ihren Satzungssitz nicht nach Dubai verlegen. § 4a GmbHG verlangt einen Sitz in Deutschland, und einen grenzüberschreitenden Formwechsel erlaubt das Umwandlungsgesetz nur innerhalb von EU und EWR. „Verlagern“ heißt deshalb in der Praxis: die GmbH weiterführen, eine Holding darüberstellen, sie liquidieren oder verkaufen und das Geschäft in einer neuen Dubai-Firma aufbauen. Jeder Weg hat eigene Steuerfolgen.

Welcher Weg zu deiner GmbH passt, hängt von Gewinn, Vermögen und Zeitplan ab. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir die Varianten mit dir durch und sagen dir, was dein Steuerberater rechnen sollte.

Bürokomplex in Downtown Dubai: GmbH nach Dubai verlagern

Warum du eine GmbH nicht einfach umziehen kannst

Eine GmbH ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Ihr Satzungssitz muss im Inland liegen (§ 4a GmbHG). Seit 2008 darf sie ihre Verwaltung zwar im Ausland haben, sie bleibt dabei aber eine deutsche GmbH mit Eintrag im deutschen Handelsregister.

Einen echten Umzug in eine ausländische Rechtsform regelt das Umwandlungsgesetz nur für Staaten der EU und des EWR (§ 333 UmwG). Die VAE gehören nicht dazu. Aus deiner GmbH wird also keine Free-Zone-FZCO. Du musst dich für einen der folgenden Wege entscheiden.

Die vier Wege im Überblick

WegWas passiertSteuer in DeutschlandHauptrisiko
1. GmbH behalten, aus Dubai führenDie GmbH bleibt bestehen, du lebst in DubaiGmbH bleibt über den Sitz voll körperschaftsteuerpflichtig, Ausschüttungen mit KapitalertragsteuerDoppelte Ansässigkeit der GmbH in Deutschland und den VAE
2. Dubai-Holding über die GmbHDu bringst deine GmbH-Anteile in eine Dubai-Firma einEinbringung gilt in der Regel als Veräußerung nach § 17 EStGSteuer ohne Geldzufluss, Substanz der Holding
3. GmbH liquidieren, in Dubai neu gründenDu löst die GmbH auf und baust das Geschäft neu aufLiquidationsgewinn nach § 17 Abs. 4 EStG, SperrjahrÜbertragung von Kunden und Verträgen zu Fremdvergleichspreisen
4. GmbH verkaufenEin Käufer übernimmt die GmbHVeräußerungsgewinn nach § 17 EStGKäufer finden, Zeitpunkt relativ zum Wegzug

Unabhängig vom Weg gilt: Hältst du beim Umzug noch GmbH-Anteile, greift für sie die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Wie sie berechnet wird und wann sie in Raten oder bei Rückkehr entfällt, steht im Artikel Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Dubai.

Weg 1: GmbH behalten und von Dubai aus führen

Viele Gründer wollen die GmbH mit Kunden, Konto und Verträgen behalten und nur selbst umziehen. Steuerlich bleibt die GmbH dann in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil ihr Sitz im Inland liegt (§ 1 Abs. 1 KStG). Das ändert sich auch nicht, wenn du alle Entscheidungen in Dubai triffst.

Die VAE können die GmbH zusätzlich als ansässig behandeln. Nach dem Corporate-Tax-Gesetz gilt eine ausländische Gesellschaft als in den VAE ansässig, wenn sie dort tatsächlich geführt und kontrolliert wird. Die Steuerbehörde FTA stellt dabei auf den Ort ab, an dem die strategischen Entscheidungen regelmäßig fallen. Führst du die GmbH allein aus Dubai, kann das zutreffen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine solche Doppelansässigkeit auflöst, gibt es seit 2022 nicht mehr.

Dazu kommen drei Punkte auf deiner persönlichen Ebene:

  • Ausschüttungen: Gewinnausschüttungen der GmbH an dich unterliegen weiter der deutschen Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag.
  • Geschäftsführergehalt: Ob dein Gehalt in Deutschland steuerpflichtig bleibt, hängt davon ab, wo die GmbH ihre Geschäftsleitung hat. Details im Artikel zur Dubai-Holding über einer GmbH.
  • Entstrickung: Verliert Deutschland durch die Verlagerung das Besteuerungsrecht an Wirtschaftsgütern der GmbH, gilt das nach § 12 Abs. 1 KStG als Veräußerung zum gemeinen Wert. Ob das bei einem Wechsel der Geschäftsleitung in die VAE eintritt, muss dein Steuerberater im Einzelfall prüfen.

Weg 1 passt am ehesten, wenn die GmbH in Deutschland mit eigener Geschäftsführung und Mitarbeitern weiterläuft und du nur Gesellschafter bist.

Weg 2: Dubai-Holding über die GmbH

Bei diesem Weg gehören die GmbH-Anteile künftig einer Dubai-Gesellschaft. Die Übertragung ist der kritische Schritt. Eine steuerneutrale Einbringung zu Buchwerten erlaubt das Umwandlungssteuergesetz nur, wenn die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat (§ 1 Abs. 4 UmwStG). Eine Dubai-Firma erfüllt das nicht. Die Einbringung gilt deshalb in der Regel als Veräußerung deiner Anteile nach § 17 EStG, mit Steuer auf die stillen Reserven.

Lebst du noch in Deutschland, wenn du die Holding gründest, prüfe außerdem die Hinzurechnungsbesteuerung. Eine Holding, die Dividenden aus der GmbH bezieht und sonst wenig tut, braucht in Dubai eigene Substanz. Wann sich die Struktur trotzdem lohnt, beschreibt der Artikel zur Dubai-Holding über einer GmbH.

Reihenfolge entscheidet: Ob du zuerst umziehst, zuerst liquidierst oder zuerst die Holding gründest, verändert die Steuer deutlich. Buch dir ein kostenloses Erstgespräch, bevor du einen dieser Schritte einleitest.

Weg 3: GmbH liquidieren und in Dubai neu gründen

Du beendest die GmbH und baust dein Geschäft in einer neuen Dubai-Firma auf. Die Auflösung gilt für dich als Veräußerung der Anteile (§ 17 Abs. 4 EStG). Du versteuerst den Liquidationserlös abzüglich deiner Anschaffungskosten im Teileinkünfteverfahren. Das Vermögen darf die GmbH erst nach einem Sperrjahr an dich verteilen (§ 73 GmbHG).

Auf den Zeitpunkt kommt es an:

  • Liquidation vor dem Wegzug: Du hältst beim Umzug keine Anteile mehr, § 6 AStG greift nicht. Die Steuer auf den Liquidationsgewinn fällt in Deutschland an.
  • Wegzug während der Liquidation: Du hältst noch Anteile, also greift § 6 AStG. Die Auskehrung des Vermögens beendet eine laufende Ratenzahlung.

Der heikelste Teil ist der Übergang des Geschäfts. Nimmt die neue Dubai-Firma Kunden, Verträge, Marke oder Know-how der GmbH zum Nulltarif mit, sieht das Finanzamt darin eine Funktionsverlagerung oder eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die GmbH muss für übertragene Werte einen Preis wie unter fremden Dritten verlangen (§ 1 AStG). Dokumentiere, welche Kunden du neu gewinnst und welche von der GmbH kommen.

Für die Neugründung in Dubai gilt die VAE Corporate Tax: 0 % auf Gewinne bis 375.000 AED, 9 % darüber, für qualifizierende Einkünfte einer Free-Zone-Firma unter Bedingungen 0 %. Den Ablauf beschreibt der Leitfaden zur Firmengründung in Dubai.

Weg 4: GmbH verkaufen

Findest du einen Käufer, versteuerst du den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren. Verkaufst du vor dem Wegzug, greift § 6 AStG nicht mehr. Verkaufst du nach dem Wegzug, ist der Wertzuwachs bis zum Umzug bereits über § 6 AStG erfasst. Der Verkauf beendet dann eine laufende Ratenzahlung. Ohne DBA bleibt auch ein späterer Gewinn aus Anteilen an einer deutschen GmbH in Deutschland steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG).

Einzelunternehmen statt GmbH?

Führst du kein GmbH-, sondern ein Einzelunternehmen, gelten andere Regeln: Statt § 6 AStG greift die betriebliche Entstrickung, und bei einem Umzug in die VAE gibt es dafür keine Raten. Mehr im Artikel Wegzugsteuer beim Einzelunternehmen und bei der GmbH.

Österreich und Schweiz

Auch eine österreichische GmbH oder eine Schweizer GmbH oder AG kann nicht direkt in eine Dubai-Rechtsform wechseln. In Österreich gelten für Anteile beim Wegzug eigene Entstrickungsregeln. In der Schweiz führt die Verlegung einer Gesellschaft ins Ausland zur Besteuerung stiller Reserven. Mehr in den Artikeln zu Österreich und zur Schweiz.

Häufige Fragen

Kann ich den Sitz meiner GmbH nach Dubai verlegen?

Nein. Der Satzungssitz einer GmbH muss in Deutschland liegen. Die Verwaltung kann ins Ausland gehen, die GmbH bleibt aber eine deutsche Gesellschaft.

Zahlt meine GmbH weniger Steuern, wenn ich sie von Dubai aus führe?

Nein. Die GmbH bleibt über ihren Sitz in Deutschland voll steuerpflichtig. Zusätzlich können die VAE sie als ansässig behandeln.

Kann ich meine GmbH-Anteile steuerfrei in eine Dubai-Holding einbringen?

In der Regel nicht. Die Buchwert-Einbringung setzt eine übernehmende Gesellschaft in der EU oder im EWR voraus. Bei einer Dubai-Firma versteuerst du die stillen Reserven.

Was ist günstiger: GmbH liquidieren oder behalten?

Das hängt vom Wert der GmbH, deinem Gewinn und deinen Rückkehrplänen ab. Eine Liquidation vor dem Wegzug vermeidet § 6 AStG, löst aber selbst Steuer aus.

Kann meine neue Dubai-Firma die Kunden der GmbH übernehmen?

Ja, aber die GmbH muss dafür einen fremdüblichen Preis erhalten. Sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttung und Steuer auf eine Funktionsverlagerung.

Fazit

Eine GmbH lässt sich nicht nach Dubai verschieben. Du wählst zwischen Weiterführen, Holding, Liquidation und Verkauf, und jede Variante hat ihren Preis. Wichtig ist die Reihenfolge: Was du vor dem Wegzug erledigst, unterliegt anderen Regeln als das, was du danach tust. Plane die Schritte mit deinem Steuerberater und buch dir eine kostenlose Erstberatung, bevor du den ersten davon gehst. Wo deine neue Dubai-Firma steuerlich geführt wird, erklärt der Artikel zum Ort der Geschäftsleitung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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