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Wegzugsteuer beim Einzelunternehmen: Was beim Umzug nach Dubai anders ist als bei der GmbH

Setup Dubai Ratgeber
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt beim Wegzug nach Dubai nicht § 6 AStG, sondern die betriebliche Entstrickung. Hier liest du, wann stille Reserven fällig werden und wie sich das von der GmbH unterscheidet.

Autor: Tino Ludwig

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026

Aktualisiert am: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Als Einzelunternehmer oder Freiberufler fällst du nicht unter die Wegzugsteuer nach § 6 AStG, die nur für Anteile an Kapitalgesellschaften gilt. Nimmst du deinen Betrieb aber mit nach Dubai, verliert Deutschland das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven. Das gilt als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3a EStG). Anders als bei der GmbH gibt es bei einem Wegzug in die VAE dafür keine Ratenzahlung.

Ob bei dir stille Reserven entstehen und wie hoch sie sind, hängt vom Betrieb ab. Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir deine Lage und sagen dir, welche Fragen du mit deinem Steuerberater klären solltest.

Co-Working-Space in Dubai: Wegzugsteuer für Einzelunternehmer und GmbH-Gesellschafter

Zwei verschiedene Wegzugsregeln

Viele Gründer sprechen von „der Wegzugsteuer“, meinen aber zwei getrennte Regeln. Für Anteile an einer GmbH oder AG ab 1 % gilt § 6 AStG. Der Wegzug wird dort wie ein Verkauf der Anteile behandelt. Was das für GmbH-Gesellschafter bedeutet, mit Bewertung, Beispielrechnung und Rückkehrregel, steht im Artikel Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Dubai.

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften greift das Steuerrecht des Betriebs. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG behandelt es wie eine Entnahme, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut verliert. Verliert Deutschland das Recht an allen Wirtschaftsgütern des Betriebs, gilt das als Aufgabe des ganzen Betriebs (§ 16 Abs. 3a EStG). Über § 18 Abs. 3 EStG gilt das auch für Freiberufler.

Wann entsteht bei Einzelunternehmern eine Wegzugsteuer?

Entscheidend ist, wohin dein Betrieb nach dem Umzug gehört. Dein Wohnort allein löst nichts aus. Es kommt darauf an, ob Wirtschaftsgüter einer deutschen Betriebsstätte (§ 12 AO) zugeordnet bleiben.

SituationWas passiertSteuerfolge
Betrieb bleibt mit Büro, Lager oder Mitarbeitern in DeutschlandWirtschaftsgüter bleiben der deutschen Betriebsstätte zugeordnetKeine Entstrickung, laufende Gewinne bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig
Betrieb ohne feste Einrichtung zieht mit dir nach Dubai, etwa Berater oder Online-UnternehmerDeutschland verliert das Besteuerungsrecht an den WirtschaftsgüternFiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG, stille Reserven werden versteuert
Einzelne Wirtschaftsgüter wandern ins Ausland, der Betrieb bleibtEntnahme dieser WirtschaftsgüterStille Reserven nur dieser Wirtschaftsgüter (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Du gibst den Betrieb vor dem Wegzug auf oder verkaufst ihnEchte Betriebsaufgabe oder VeräußerungAufgabe- oder Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG, unter Bedingungen mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz

Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem Buchwert in deiner Bilanz und dem aktuellen Wert. Bei einem Laptop und einem Firmenwagen ist der Betrag oft klein. Teuer wird es, wenn dein Betrieb einen Firmenwert hat, etwa durch einen Kundenstamm, Verträge, eine Marke, Software oder eine Domain mit Umsatz. Bei Freiberuflern, deren Umsatz an der eigenen Person hängt, ist der Firmenwert oft umstritten. Diese Bewertung gehört in die Hände deines Steuerberaters.

Der große Unterschied: keine Raten bei Dubai

Für GmbH-Anteile kannst du die Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 4 AStG in sieben Jahresraten zahlen, auch bei einem Umzug nach Dubai. Für die betriebliche Entstrickung sieht das Gesetz zwei Erleichterungen vor, beide aber nur innerhalb von EU und EWR:

  • Fünf Jahresraten nach § 36 Abs. 5 EStG gibt es nur, wenn die Wirtschaftsgüter einem Betriebsvermögen in einem EU- oder EWR-Staat zuzuordnen sind.
  • Der Ausgleichsposten nach § 4g EStG, mit dem du die Steuer auf mehrere Jahre verteilen kannst, verweist auf dieselben Staaten.

Die VAE gehören nicht dazu. Ziehst du mit deinem Betrieb nach Dubai, wird die Steuer auf die aufgedeckten stillen Reserven deshalb mit dem Steuerbescheid in voller Höhe fällig. Ob Freibetrag und ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Einkünfte bei einer fiktiven Aufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG greifen, solltest du im Einzelfall prüfen lassen.

Vor dem Wegzug planen: Ob du den Betrieb in Deutschland weiterführst, aufgibst oder neu in Dubai aufbaust, entscheidet über die Steuer. Buch dir ein kostenloses Erstgespräch, bevor du den Umzug terminierst.

Einzelunternehmen und GmbH im Vergleich

PunktEinzelunternehmen / FreiberuflerGmbH-Gesellschafter
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 3a EStG§ 6 AStG, für die GmbH selbst § 12 KStG
AuslöserDeutschland verliert das Recht an den WirtschaftsgüternEnde deiner unbeschränkten Steuerpflicht
BemessungStille Reserven der Wirtschaftsgüter, inklusive FirmenwertWert der Anteile minus Anschaffungskosten
BesteuerungPersönlicher EinkommensteuersatzTeileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig
Raten bei Wegzug in die VAENein, nur bei EU/EWRJa, sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheit
RückkehrKeine Rückkehrregel wie in § 6 Abs. 3 AStGSteuer entfällt bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren
Was in Deutschland bleibtEine deutsche Betriebsstätte bleibt beschränkt steuerpflichtigDie GmbH bleibt steuerpflichtig, solange Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland liegen

Bei der GmbH kommt eine zweite Ebene dazu. Führst du die Gesellschaft nach dem Umzug von Dubai aus, kann sich ihr Ort der Geschäftsleitung verlagern. Dann kann auch auf Ebene der GmbH eine Entstrickung nach § 12 KStG drohen. Welche Wege es gibt, die GmbH mitzunehmen, zu behalten oder abzuwickeln, beschreibt der Artikel GmbH nach Dubai verlagern.

Typische Wege für Einzelunternehmer

  • Betrieb in Deutschland abschließen, in Dubai neu starten: Du beendest das Einzelunternehmen vor dem Wegzug und gründest in Dubai eine eigene Firma. Die Steuer auf die stillen Reserven fällt dann als Aufgabegewinn an. Ab 55 Jahren kommen auf Antrag ein Freibetrag von bis zu 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG) und ein ermäßigter Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) in Frage, beide einmal im Leben.
  • Betrieb verkaufen: Gibt es einen Käufer für Kundenstamm oder Marke, versteuerst du den Veräußerungsgewinn. Den Kaufpreis hast du dann aber als Liquidität.
  • Betrieb in Deutschland weiterführen: Mit Büro und Personal bleibt eine deutsche Betriebsstätte. Die stillen Reserven bleiben verhaftet, die Gewinne dieser Betriebsstätte versteuerst du weiter in Deutschland.
  • Vorher in eine GmbH einbringen: Das wandelt die betriebliche Entstrickung in eine Frage nach § 6 AStG um, mit Raten. Eine Einbringung zu Buchwerten (§ 20 UmwStG) löst aber eine Sperrfrist von sieben Jahren aus (§ 22 UmwStG). Ob ein späterer Wegzug in die VAE den Einbringungsgewinn rückwirkend aufdeckt, muss dein Steuerberater vor der Einbringung prüfen.

Ein neues Geschäft in Dubai unterliegt der VAE Corporate Tax: 0 % auf Gewinne bis 375.000 AED, 9 % darüber. Bist du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig, greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht mehr. In den zehn Jahren einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht kann aber § 5 AStG eine Rolle spielen. Den Gründungsablauf beschreibt der Leitfaden zur Firmengründung in Dubai.

Österreich und Schweiz

Österreich kennt ebenfalls eine Entstrickung von Betriebsvermögen bei Verlagerung ins Ausland, mit Ratenzahlung nur bei EU- und EWR-Staaten. Die Schweiz besteuert stille Reserven, wenn ein Geschäftsbetrieb ins Ausland verlegt wird. Die Details hängen vom Kanton ab. Mehr in den Artikeln zu Österreich und zur Schweiz.

Häufige Fragen

Gilt die Wegzugsteuer auch für Einzelunternehmer?

§ 6 AStG gilt nicht, weil du keine Anteile hältst. Nimmst du den Betrieb mit ins Ausland, versteuerst du aber die stillen Reserven über die betriebliche Entstrickung.

Muss ich als Freiberufler beim Wegzug nach Dubai Steuern auf meinen Kundenstamm zahlen?

Das kann passieren, wenn der Kundenstamm einen Firmenwert darstellt, der mit dir ins Ausland geht. Hängt der Umsatz allein an deiner Person, kann der Wert gering sein. Dein Steuerberater sollte die Bewertung vor dem Wegzug dokumentieren.

Kann ich die Steuer in Raten zahlen?

Bei einem Wegzug in die VAE nicht. Die Raten nach § 36 Abs. 5 EStG gibt es nur für EU- und EWR-Staaten.

Ist eine GmbH beim Wegzug günstiger als ein Einzelunternehmen?

Bei der GmbH zahlst du die Wegzugsteuer in sieben Raten, und bei Rückkehr kann sie entfallen. Dafür wird der Wert der Anteile mit dem Ertragswertverfahren oft hoch angesetzt. Welche Variante günstiger ist, hängt von Gewinn, Bewertung und Plänen ab.

Was ist, wenn ich mein Einzelunternehmen ruhen lasse?

Eine Betriebsunterbrechung gilt nach § 16 Abs. 3b EStG zunächst nicht als Aufgabe. Ob das bei einem Umzug ins Ausland trägt, hängt davon ab, ob Deutschland das Besteuerungsrecht behält. Das ist ein Fall für die Einzelberatung.

Fazit

Für Einzelunternehmer ist die Wegzugsteuer eine Frage des Betriebs, nicht der Anteile. Bleibt eine deutsche Betriebsstätte, passiert beim Umzug wenig. Ziehst du mit dem ganzen Betrieb nach Dubai, werden die stillen Reserven sofort fällig, ohne Raten. Plane deshalb vorher, ob du aufgibst, verkaufst, weiterführst oder neu gründest. Buch dir eine kostenlose Erstberatung, bevor du den Umzug festlegst.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Steuern bei dir anfallen, hängt von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsmodell ab. Lass deine Struktur vor jeder Entscheidung von einem Steuerberater prüfen. Stand: Oktober 2026.

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